Veranstaltung: | Jahreshauptversammlung 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Anträge |
Status: | Beschluss |
Abstimmungsergebnis: | Ja: 54, Nein: 1, Enthaltungen: 4, Ungültig: 0 |
Beschluss durch: | Jahreshauptversammlung |
Beschlossen am: | 08.05.2021 |
Eingereicht: | 10.05.2021, 11:53 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Laubbläser schaden Mensch und Umwelt
Beschlusstext
Bündnis 90/die Grünen Kiel setzen sich dafür ein, dass
- die Stadt Kiel die Beseitigung von Laub ausschließlich in notwendigen
Bereichen, also auf Wegen mit Rutschgefahr anwendet. Auf das Wegblasen von Laub
auf Grünflächen sowie auf Waldwegen und Waldplätzen soll vollständig verzichtet
werden. Weiterhin soll auf die Nutzung von Laubbläsern und Laubsaugern so weit
wie möglich verzichtet werden und gegebenenfalls Alternativen wie die Nutzung
von Rechen geprüft werden.
- die private Nutzung von Laubbläsern und Laubsaugern im gesamten Gebiet der
Stadt Kiel so weitreichend wie möglich eingeschränkt wird. Das Bundesministerium
für Umweltschutz bezeichnet ein vollständiges Verbot als rechtlich nicht
möglich, daher soll die zeitliche Nutzung auf eine Stunde am Tag reduziert
werden und eine Informationsbroschüre für private Nutzer*innen, welche über die
Probleme von Laubbläsern und Laubsaugern aufklärt, erstellt werden.
Begründung
Laubbläser und Laubsauger erzeugen eine Vielzahl negativer Folgen. Diese sollen hier dargestellt werden:
Laubbläser erreichen eine Lautstärke von 80 bis 112 Dezibel, das entspricht in etwa der Lautstärke einer Kreissäge oder eines Presslufthammers. Sie fallen damit unter die Lärmstufe 2, was bedeutet, dass sie potenziell mittel- und langfristige Hörschäden verursachen können. Während Benutzer*innen einen Hörschutz tragen können, sind Anwohner*innen oder Spaziergänger*innen dem Lärm ausgeliefert. Durch Laubbläser wird Feinstaub aufgewirbelt, der laut Jeroen Butlers von der TU München 6-10 Mal so viele Partikel aufwirbelt wie ein Rechen. Er bezeichnet Laubbläser durch die Aufwirbelung von kontaminiertem Feinstaub von Mikroben, Pilzen und Tierkot außerdem als ein potentielles Infektionsrisiko.
Laubbläser mit Verbrennungsmotor haben in der Regel keinen Katalysator, was bedeutet, dass die Schadstoffe ungefiltert in die Umgebung geblasen werden. Der*die Laubbläser*in bekommt diese ungefilterten Schadstoffe direkt ins Gesicht, soweit der Laubbläser ordnungsgemäß auf Schulterhöhe getragen wird.
Die Luftgeschwindigkeit von Laubbläsern beträgt um die 160 Km/h. Damit werden Kleintiere auf dem Grund eingesaugt oder weggeweht. Auf unversiegelten Flächen sind die Auswirkungen noch deutlich problematischer: Laubhaufen bieten Schutz für Igel und Vögel. Dieser Schutzraum wird entfernt. Das Laub kann den Boden weiterhin vor Frost schützen und gibt dem Boden wichtige Nährstoffe, um Humus zu bilden. Das Ökosystem des Bodens wird nachhaltig geschädigt, wenn diesem über Jahre die Oberschicht entfernt und die Versorgung mit Biomasse unterbrochen wird.
Die elektrisch betriebenen Laubsauger sind zwar leiser, verhindern aber nicht, dass auch bei deren Einsatz auf Straßen und Wegen Feinstaub mit Dieselruß und Reifenabrieb aufgewirbelt wird, also krebserregende, schädliche Substanzen, die von den Menschen eingeatmet werden und über die Lungenbläschen ins Blut gelangen und ändern ebenfalls nichts an Auswirkungen auf die Artenvielfalt und Biodiversität. Insofern sind auch diese Geräte keine Alternative.