Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung zum Kommunalwahlprogramm |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Kommunalwahlprogramm (vollständige Übernahmen und vollständige modifizierte Übernahmen) |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand, Thomas Vosgerau, Maik Kristen, GJ Kiel |
Status: | Übernahme |
Eingereicht: | 24.09.2022, 13:28 |
Antragshistorie: | Version 1 |
KWP64NEU: Die Stadt barrierefrei umgestalten
Text
Barrierefreiheit heißt für uns nicht nur, dass man überall mit einem Rollstuhl
hin- oder reinkommt. Barrierefreiheit heißt für uns auch, dass Menschen egal
welchen Alters und Bildungsstandes selbstbestimmt und eigenständig Zugang zu
öffentlichen Gütern und Infrastruktur bekommen. Dafür möchten wir, dass alle
Informationen und Veröffentlichungen der Stadt Kiel in leichter Sprache zur
Verfügung gestellt werden. Von einer barrierefreien Stadt profitieren nicht nur
Menschen mit Behinderung, sondern alle.
Die am ehesten sichtbaren Maßnahmen zur Barrierefreiheit sind bauliche. Das
gerade neu beschlossene Leitbild für Barrierefreiheit nennt diverse Maßnahmen
und Empfehlungen, die wir umsetzen werden.
Konkret müssen alle Wahllokale einen barrierefreien Zugang haben. Konsequent
müssen alle Gehsteige an Straßenüberquerungen abgesenkt sein, wenn eine
niveaugleiche Führung nicht möglich ist. Breite Straßen brauchen Verkehrsinseln,
so dass alle die Straße sicher überqueren kann. Wir fordern, dass die
Mindestbreite laut Qualitätsstandards der Stadt Kiel für Fußwege von 2,5 Meter
auf 3,0 Meter erhöht und sodann auch eingehalten wird. Dazu möchten wir bisher
toleriertes (illegales) Gehwegparken abschaffen. Baustellen sind zu häufig ein
Hindernis, weil die Barrierefreiheit nicht mitgedacht wird. Das möchten wir im
Sinne des Leitbilds für Barrierefreiheit ändern. Wir werden weiter daran
arbeiten und Mittel dafür bereit stellen, dass die Spielplätze barrierefrei und
inklusiv werden. Die öffentlichen Grünflächen und Gehölze werden wir so
barriearm wie möglich ausgestalten.
Bushaltestellen müssen barrierefrei sein, auch für Blinde und Gehörlose. Dies
sollte eigentlich bereits seit Anfang 2022 der Fall sein. Wir werden die
Umsetzung der bundesgesetzlichen Vorgaben deshalb beschleunigen. Die Stadt hat
sich bereits auf den Weg gemacht, Gehwege für Blinde mit Blindenleitsystemen
aufzuwerten. Das unterstützen wir. Bei allen Umbauten von Geh- und Radwegen
sollen deshalb Blindenleitsysteme weiter ausgebaut werden. Dazu gehört auch,
dass Ampeln standardmäßig akustische Signale abgeben oder alternativ per
Funktechnik mit speziellen Apps kommunizieren können, um die Ampelphase
anzuzeigen. Auch Haltestellen und Busse wollen wir damit austatten. Besonders im
Zusammenhang mit der Realisierung eines höherwertigen ÖPNVs (sprich Stadtbahn)
muss die Barrierefreiheit mitgedacht werden.
Eine nicht bauliche Maßnahme ist die Barrierefreiheit in
Bürger*innenangelegenheiten. Hier sollte es Möglichkeiten geben, offizielle
Schreiben in leichter Sprache zu übersetzen. Dies geschieht bereits in
Flensburg, wir wollen in Kontakt treten, um das auch in Kiel umzusetzen.
Zudem muss es mehr geförderten Wohnraum geben, der inklusiv ist. Wir wollen
prüfen, ob dafür ebenfalls eine Quote sinnvoll ist. Weitere Abhilfe können
sogenannte inklusive Mehrgenerationenhäuser und auch -wohngemeinschaften sein.
Projekte die solchen Wohnraum schaffen wollen, möchten wir fördern (siehe
Kapitel Kiel in neuen Strukturen denken: inklusive Quartiersentwicklung).
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