Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung zum Kommunalwahlprogramm |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Kommunalwahlprogramm (vollständige Übernahmen und vollständige modifizierte Übernahmen) |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 26.06.2022) |
Status: | Übernahme |
Eingereicht: | 26.06.2022, 19:55 |
KWP56: Aktive Bodenpolitik einführen
Text
Im Zuge einer sozialen Wohnungspolitik wollen wir auch eine aktive Bodenpolitik
betreiben. Grundsätzlich möchten wir keine Grundstücke wie zum Beispiel die auf
dem MFG-5 (Holtenau Ost) “auf ewig” veräußern, bis wir auf 50 Prozent aller
bebaubaren Grundstücke gestaltenden Einfluss haben. Wir wollen diese dauerhaft
im Besitz der Stadt halten oder durch entsprechend gestaltete Rückfallrechte nur
zeitweise Dritten überlassen. Hier schlagen wir vor, Privaten die Nutzung bis zu
33/50 Jahren vertraglich zuzusichern. Gleiches gilt für Gewerbegrundstücke.
Geeignete Instrumente wie die Erbpacht (Erbbaurecht) oder das bei dem Verkauf
preislich festgeschriebene Wiederkaufsrecht sind zwei Möglichkeiten. Zwei
weitere sind das gesetzlich eingetragene Vorkaufsrecht und ein Heimfallrecht an
die Kommune bei Insolvenz der Vertragspartei. Solche und ähnlich praktikable
Vertragsformen führen bei entsprechender Gestaltung zu einem zukunftsfesten,
generations- und einkommensgerechten revolvierenden System der Wohnnutzung unter
weitestgehendem Ausschluss von Spekulation. Dies wollen wir in Bebauungsplänen
festschreiben und bei §34-Anfragen durch vertragliche Anforderungen (gestaltet
durch Konzeptausschreibung) an die Genehmigung erreichen. Im Ergebnis werden so
die gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen gestärkt und gefördert.
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