Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung zum Kommunalwahlprogramm |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Kommunalwahlprogramm (vollständige Übernahmen und vollständige modifizierte Übernahmen) |
Antragsteller*in: | KVo, Arne Langniß, GJ Kieö |
Status: | Übernahme |
Eingereicht: | 02.10.2022, 15:36 |
Antragshistorie: | Version 1 |
KWP55NEU: Wohnen bezahlbar machen
Text
Für das Neubaugebiet Holtenau Ost (ehemaliges MFG5-Gelände) wird eine Quote für
den Wohnungsbau von 40% öffentlich geförderten Wohnraum festgeschrieben. Weitere
30 % der Grundstücke werden abgesichert durch entsprechende städtebauliche
Verträge mit „Bezahlbaren Wohnraum“ bebaut, um Genossenschaften, Baugruppen und
Bauvereinen in ihrem ökologischen und sozialen Auftreten zu stärken. Weiterhin
wird in den entsprechenden Bebauungsplänen vorgeschrieben, dass alle
Grundstücksvergaben ausschließlich in der Form des Erbbaurechts, des
Wiederkaufsrecht oder einem qualifizierten Vorkaufsrecht erfolgen, um
dauerhaftes Wohnen und die dazugehörige Quartiersentwicklung (abgesichert durch
festgeschriebene Pflichten in städtebaulichen Verträgen) zu fördern.
Dem privaten Wohnungsmarkt darf die Bereitstellung von Wohnraum nicht alleinig
überlassen werden. Aus diesem Grund haben wir in der vergangenen Wahlperiode die
Kieler Wohnungsgesellschaft (KiWoG), eine Firma 100 Prozent im Eigentum der
Stadt, gegründet. Bis allerdings die KiWoG ihre volle Wirkung tatsächlich
entfalten kann, werden leider noch ein paar Jahre vergehen. Bis einschließlich
2030 wollen wir 600 Wohnungen jährlich in den Besitz der KiWoG überführen. Dazu
muss die Stadt nicht nur selbst bauen, sondern auch ihre Vorkaufsrechte ausüben,
wie sie es bei der Problemimmobilie im Kirchenweg 34 erfreulicher Weise gemacht
hat, oder Neuwohnungsbestände wie Marthas Insel aufkaufen, um sozial
verträgliche Mieten zu ermöglichen.
Grundsätzlich sollte die Kommune Zugriff auf mindestens genauso viele
Wohneinheiten wie die größte privatwirtschaftlich organisierte Mietwohnungsfirma
haben. Auf dem Weg dahin streben wir bis zum Jahr 2033 30.000 Miet-Wohneinheiten
in der Hand gemeinwohlorientierter Institutionen an. Das schaffen Stadt und Land
nicht allein. Wir werden diese Ziel nur gemeinsam mit den an dem Gemeinwohl
interessierten Genossenschaften, gemeinwohlorientierten, selbstnutzenden
Baugemeinschaften und Vereinen und gemeinwohlorientierten, privaten
Investierenden erreichen. Gemeinwohl kann hier beispielsweise eine Bereitschaft
bedeuten, sich auf eine mindestens 35-jährige Bindungsfrist an bezahlbaren
Wohnraum, gegebenenfalls geförderten sozialen Wohnungsbau, einzulassen.
Unterstützungsmöglichkeiten sind hier der 1. und 2. Förderweg, die konsequent
ausgeschöpft werden sollten.
Auffällig an Kiel ist die ungleiche Verteilung des sozial geförderten Wohnraums
sowie der privat selbst genutzten Eigentumswohnungen oder Häuser. In 6 von 18
Ortsbeiratsbezirken gibt es keinen sozial geförderten Wohnraum. Dies führt zu
starker Segregation. In Gaarden und Mettenhof leben über 50 Prozent der Kinder
unterhalb der Armutsschwelle.
Um die Diversität in der Stadtgesellschaft zu fördern, gehören in jeden
Ortsbeiratsbezirk sozial geförderter Wohnraum und Genossenschaftsbauten ähnlich
dem Wiener Modell. Die KiWoG kann dabei eine Hilfe sein, insofern die Stadt in
den sozialwohnungsfreien Ortsbeiratsbezirken gesetzliche Vorkaufsrechte ausüben
kann. Als weiteres müssen hier Bebauungspläne, falls vorhanden, auf ihre
Gültigkeit und ihr Alter geprüft werden, um gegebenenfalls durch Aufhebung und
Neuformulierung den Anteil an sozial gefördertem Wohnungsbau bzw. bezahlbarem
Wohnen festzuschreiben.
Wir wollen den Anteil geförderter Wohnungen von Sozialindikatoren und dem Anteil
bestehender Sozialwohnungen abhängig machen. Das bedeutet, wir möchten einen
höheren Anteil besonders in Ortsbeiratsbezirken mit wenigen oder keinen
Sozialwohnungen erreichen. Je nach Stadtteil möchten wir den Anteil auf
mindestens 33% festschreiben. Auch wesentlich höhere Anteile sind für uns
vorstellbar.
Zudem muss es mehr geförderten Wohnraum geben, der inklusiv ist. Wir wollen
prüfen, ob dafür ebenfalls eine Quote sinnvoll ist. Neben mehr gefördertem
Wohnraum brauchen wir mehr Wohnraum für Familien, barrierefreies Wohnen und mehr
Wohnheime für Studierende und Azubis. Das Projekt des Studierendenwerks Wohnen
für Hilfe unterstützen wir, kann jedoch nur eine Ergänzung sein und keine
Lösung.
Die Zweckentfremdung von Wohnungen als Ferienwohnung ist bisher in Kiel kein
großes Problem. Wir werden darauf ein Auge haben und gegebenenfalls eine
Verordnung, die das Zweckentfremden von Wohnraum sanktioniert, einführen.
Mit all dem wird die städtische Wohnraumentwicklung steuerungsfähiger. Aber auch
derzeit ist die Stadt stark genug, in robuste Verhandlungen mit Investor*innen
zu gehen und diese Quoten einzufordern. Auf der anderen Seite muss sich die
Stadt mit Investor*innen und Projekten, die gemeinnützig bauen wollen, stärker
vernetzen und diese fördern.
Die Stadt Kiel soll sich für eine bundesweite Mietpreisbremse einsetzen.
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