Die Satzung regelt bisher in §§1-2 die Spenden der Ratsmitglieder, in § 3 die Spenden, die Grünenmitglieder in Aufsichtsräten usw. bekommen und in § 4 wird geregelt, dass Sitzungsgelder von der Spendenregelung immer ausgenommen sind. Die jetzt vorgeschlagene Regelung mit einem neuen § 5 am Ende der Sonderbeitragsssatzung zu setzen, passt also nicht in das Regelungswerk. Das wird schon dadurch deutlich, dass ansonsten die Ausnahme des § 4, der sich bisher auf alle hier geregelten Mitgliedschaften bezieht, nicht ohne Änderung auf die Vorsitzenden von Beiräten beziehen würde. Auch von der Stellung der Vorsitzenden her ist es passender, diese an zweite Stelle nach den Ratsleuten zu setzen und nicht ganz ans Ende der Satzung. Das vermeidet weitere Anpassungen, die ansonsten notwendig werden würden.
Die Stellung des "entsprechend" ans Ende des Satzes erfolgt aus grammatikalischen Gründen; es werden erst die Regelungen genannt, die gelten, dann wie diese angewendet werden.
Kommentare