Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung zum Kommunalwahlprogramm |
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Tagesordnungspunkt: | 6. Anträge |
Antragsteller*in: | Maik Kristen |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 25.09.2022, 17:46 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A3NEU: Satzungsänderung
Antragstext
§ 6 Absatz 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
Anträge an die Kreismitgliederversammlung auf Änderung der Satzung, des
Kommunalwahlprogramms sowie auf die Abwahl von Mitgliedern des Kreisvorstandes
sind bis zum 20. Kalendertag vor der Versammlung bei der Kreisgeschäftsführung
einzureichen.
Alle anderen Anträge sind mit einer Eingangsfrist von zehn Kalendertagen vor der
Versammlung bei der Kreisgeschäftsführung einzureichen.
Alle eingereichten Anträge müssen spätestens sieben Kalendertage vor der
Kreismitgliederversammlung den Mitgliedern auf Antragsgrün zur Einsicht zur
Verfügung stehen.
Später zu neuen Gegenständen gestellte Anträge (Dringlichkeitsanträge) können
nur mit der Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten behandelt werden.
Anträge zur Änderung oder Ergänzung fristgerecht eingereichter oder nachträglich
zugelassener Anträge (Änderungsanträge) können jederzeit gestellt werden.
Eingereicht sind Anträge am Tag des Hochladens auf Antragsgrün, dem Tag des
Poststempels oder dem Tag des Eingang der E-Mail im Postfach der
Kreisgeschäftsführung.
Die Anträge und Änderungsanträge werden von einer quotiert besetzten
vierköpfigen Antragskommission geordnet. Ziel der Antragskommission ist es,
inhaltliche Debatten auf Kreismitgliederversammlungen zu unterstützen und
gleichzeitig aber die Einhaltung des Zeitplans der Kreismitgliederversammlung zu
ermöglichen. Die Antragskommission wird auf Vorschlag des Kreisvorstandes von
der Kreismitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt
Begründung
Klarstellungen, redaktionelle Änderungen.
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