Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung zum Kommunalwahlprogramm |
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Tagesordnungspunkt: | 6. Anträge |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 05.09.2022) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 05.09.2022, 18:41 |
A2: Finanzielle Entschädigung des Vorstandes
Antragstext
Die Kreismitgliederversammlung möge auf der Jahreshauptversammlung beschließen,
dass der neu gewählte Vorstand eine finanzielle Entschädigung für seine Arbeit
erhält. Für ihre Vorstandstätigkeit erhalten die Sprecher*innen 210€ pro Monat,
die fünf Beisitzer*innen, Schatzmeister*in und der*die Zuständige für politische
Koordination jeweils 70€ pro Monat. Die Entschädigung wird dabei im Rahmen einer
geringfügigen Beschäftigung ausbezahlt.
Vorstandsmitglieder, die finanziell nicht auf dieEntschädigung angewiesen sind,
haben die Möglichkeit, mit Antritt ihres Amtes auf die Entschädigung gänzlich zu
verzichten oder alternativ die ihnen zustehende Entschädigung während der
Wahlperiode zeitweise durch unbezahlten Urlaub abgelten zu lassen.
Jedes Vorstandsmitglied ist dabei selbst dafür verantwortlich, die Entschädigung
in der persönlichen Einkommenssteuererklärung anzugeben.
Außerdem kann die Kreismitgliederversammlung einzelne Vorstandsmitglieder auf
Antrag von der Entschädigung entbinden, sollten diese ihrer Vorstandsaufgaben
nicht nachkommen (können).
Die Entschädigung wird für die gesamte Wahlperiode gewährt. Im Januar 2024 wird
eine Kommission gebildet, die die Wirksam- und Finanzierbarkeit der
Entschädigung evaluiert. Bei der KMV vor der nächsten Vorstandswahl wird
schließlich auf Basis der Evaluation über eine Fortführung und ggf. eine
Anpassung der Entschädigung abgestimmt. Für die Umsetzung der Entschädigung muss
zudem die Satzung des KV Kiel geändert werden. Hierfür gibt es einen gesonderten
Antrag.
Begründung
Die Arbeit im Vorstand ist sehr zeitaufwendig. Gerade die Sprecher*innen sind intensiv in die Vorstandsarbeit eingebunden und müssen teilweise ihre reguläre Arbeitszeit reduzieren, um die Aufgaben bewältigen zu können. Eine finanzielle Entschädigung hat dabei mehrere Vorteile: Zum einen soll durch die Zahlung einer Entschädigung die Arbeit im Vorstand auch finanziell wertgeschätzt werden. Darüber hinaus kann dadurch zumindest marginal eine eventuelle Verringerung der Arbeitszeit ausgeglichen werden. Gerade wenn eine Arbeitszeitverringerung notwendig ist, schließt das Menschen aus dem Vorstand aus, die sich eine solche Verringerung finanziell nicht leisten können.
Auf der anderen Seite soll die Entschädigung zu einer stärkeren Verbindlichkeit und Professionalisierung beitragen, um gerade mit Blick auf die steigenden Mitgliederzahlen die Attraktivität des KV Kiel zu steigern. (Anmerkung: Professionalisierung kann zugleich als Barriere gesehen werden. Man muss schon bestimmte Fähigkeiten mitbringen, um an der Vorstandsarbeit mitzuwirken. Eigentlich sollte doch die kommunale Politik einen "leichten" Einstieg gewähren. Ich glaube den Begriff "Professionalisierung" sollten wir im Antragstext ausklammern)
Für die Ausarbeitung dieses Vorschlages wurde eine Kommission einberufen, bei der jedes Mitglied die Möglichkeit hatte mitzuarbeiten. In der vorangegangenen KMV wurde der Mitgliedschaft zwei Vorschläge unterbreitet. Die Mehrheit entschied sich dabei für den folgenden (der zweite Vorschlag ist der angehängten Präsentation zu entnehmen).
Die Kommission hat sich insbesondere die finanzielle Lage des Kreisverbandes angeschaut. Der Finanzplan des Kreisvorstandes wurde zuerst angepasst. So wurden die erwarteten Geldspenden in den Jahren 2022-2024 auf jeweils 4.000€ erhöht (zuvor 2.000€ bzw. 100€ 2024). Für 2022 wurde der Vorschlag eingebracht, aktiv die Mitglieder zu einer finanziellen Spende für die anstehenden Wahlkämpfe zu motivieren, um dadurch die immer steigenden Wahlkampfbudgets zu schonen und dadurch die Aufwandsentschädigung des Vorstandes zu ermöglichen.
Des Weiteren wurde der Plan für das Wahlkampfbudget 2023 (Kommunalwahl) von 80.000€ auf 70.000€ reduziert. Bei der letzten Kommunalwahl lagen die Kosten bei 52.300€. Es bleibt also bei einer substantiellen Erhöhung im Vergleich zur letzten Kommunalwahl. Auch das Budget für den Wahlkampf für die Europawahl 2024 wurde von 25.000€ auf 20.000€ reduziert. Das Kosten für die EPW lagen 2019 bei 29.000€, wobei hier auch gleichzeitig die OB-Wahl stattfand.
Mit Hilfe dieser Anpassungen und der Einbeziehung möglicher zusätzlicher Mandatsträger*innenabgaben nach der KMW 2023 ergab sich ein Budget für eine Vorstandsentschädigung i.H.v. etwa 14.000€ pro Jahr.
Als Basis der Entschädigung wurde der Freibetrag der Ehrenamtspauschale i.H.v. 840€ p.a. genommen. Da der Zeitaufwand der beiden Sprecher*innen höher ist als der für die weiteren Vorstandsmitglieder, wurde in der Kommission beschlossen, dass die Sprecher*innen den dreifachen Betrag pro Monat erhalten, d.h. 210€. So entstehen für den Kreisverband Kosten i.H.v. 14.400€ pro Jahr für die kommende Wahlperiode. Dieser Betrag beinhaltet auch die Sozialabgaben, die der Kreisverband zu entrichten hat.
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