Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung zum Kommunalwahlprogramm |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Kommunalwahlprogramm (vollständige Übernahmen und vollständige modifizierte Übernahmen) |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 26.06.2022) |
Status: | Übernahme |
Eingereicht: | 27.06.2022, 12:24 |
KWP138: Nachhaltig investieren und Klimaschädliches desinvestieren
Text
Zudem wollen wir Kiel zur Divestment-Stadt nach dem Vorbild des Landes machen
und dazu auch unsere Sitze in Verwaltungs- und Aufsichtsräten (sowie
vergleichbaren Gremien) nutzen, um nicht nur die Gelder der Stadt selbst,
sondern auch die Gelder der städtischen Liegenschaften und Beteiligungen in
nachhaltige Investitionen zu überführen.
Sobald unser Haushalt im Minus ist, muss die kommunale Finanzaufsicht diesen
genehmigen. Die Finanzaufsicht setzt leider auf eine kurzfristige und nicht
nachhaltige Finanzpolitik. Dies erschwert unsere notwendigen Investitionen für
die Zukunft. Wir setzen uns daher auf Landesebene für eine Reform der kommunalen
Finanzaufsicht bzw. des Haushaltsrechts ein, um erforderliche Investitionen in
die Zukunft nicht als genehmigungspflichtig zu werten.
Die Kommunale Selbstverwaltung stellt mit ihren Investitionsplänen im Rahmen der
Haushaltsaufstellung zielgenau auf, welche Pläne sie für die Stadt hat, und mit
welchen Bauvorhaben sie diese umzusetzen gedenkt. Außerdem folgt sie den
Anforderungen, die sich aus der Bereitstellung von Infrastruktur für die
öffentlichen Belange ergeben. Die vom Land geforderte Umsetzungsquote von 60 %
wird angestrebt und mit eingesetzten Steuerungsgruppen in ihrer Umsetzung
überwacht.
Die als willkürlich wahrgenommene Kürzung der Investitionsmittel kann nicht
hingenommen werden. Das Selbstbestimmungsrecht der Kommunen muss gestärkt und
ernstgenommen werden. Im Gegenzug erwarten wir, dass die Konnexität gewahrt
wird: Wer bestellt soll auch zahlen.
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