Durch einen Anstieg von Radfahrer*innen muss für den Schutz von Füßgänger*innen gesorgt werden. Fußverkehrsbeauftragtenstelle anstelle der leseflussstörenden Formulierung.
| Kapitel: | Fußverkehr stärken |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Ak Mobilität (dort beschlossen am: 02.09.2022) |
| Status: | Angenommen |
| Angelegt: | 04.09.2022, 15:37 |
Kommentare