Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 12. Februar 2022 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 4.1. Antrag Programmprozess |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Kreisvorstand |
Eingereicht: | 31.01.2022, 18:11 |
Kommunalwahlprozess
Beschlusstext
Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen:
Der Kreisvorstand wird beauftragt
- ab sofort einen offenen Programmprozess zu organisieren, der sowohl
Mitglieder als auch Zivilgesellschaft mit einbindet. Das
Kommunalwahlprogramm soll im zweiten Halbjahr 2022 beschlossen werden.
- ab Frühjahr/Sommer 2022 einen aktiven Prozess zur Gewinnung von
Kandidat*innen für die Kommunalwahlliste und die Direktkreise einzuleiten.
Die Kandidat*innen sollen im ersten Quartal 2023 gewählt werden.
Zu 1.) Programmerstellungsprozess
Es soll eine breite Beteiligung unter den Mitgliedern, den Ratsmitgliedern, den
bürgerlichen Mitgliedern, den Ortsbeiratsmitgliedern, den
Arbeitskreismitgliedern, der Grünen Jugend, den Kieler Abgeordneten sowie der
Zivilgesellschaft, d.h. den Bürgerinnen und Bürgern Kiels wie auch Initiativen,
Verbänden und Institutionen sichergestellt werden.
Um dies zu gewährleisten wird der Programmprozess aus drei Säulen bestehen. Die
erste Säule sind die Fachgruppen, die unter Leitung von Verantwortlichen, in
ihrem Ermessen tagen sollen. Diese Fachgruppen richten sich vornehmlich aber
nicht ausschließlich an die Mitglieder.
Fachgruppen werden ungefähr analog zu unserem letzten Kommunalwahlprogramm
gebildet:
- KiTa, Bildung und Jugendhilfe
- Kultur und Sport
- Soziales, Gesundheit, Wohnen & Quartiersentwicklung
- Umwelt und Natur
- Mobilität, Klima, Energie
- Wirtschaft und Finanzen
- Beteiligung, Sicherheit, Ordnung und digitale Verwaltung
Die Beteiligung der Bevölkerung Kiels soll vor allem durch die zweite Säule,
durch öffentlichkeitswirksame Programmkongresse sichergestellt werden. Diese
werden thematisch analog zu den Fachgruppen organisiert sein. Dementsprechend
werden sieben Kongresse bis inklusive Mai 2022 durchgeführt werden. Thematisch
entsprechend sollen explizit Verbände, Initiativen und Institutionen zu den
Kongressen eingeladen werden.
Ob diese Kongresse digital, Hybrid oder in Präsenz stattfinden, wird durch die
Coronalage bestimmt werden.
Die dritte Säule besteht aus zehn BarCamps, die lokal unter Beteiligung der
entsprechenden grünen Ortsbeiräte, unter dem Motto „Gestalte dein Viertel“, über
das Jahr 2023 verteilt, stattfinden sollen. Es werden mehrere Ortsbeiratsbezirke
gemeinsam ein BarCamp durchführen. Dort sollen thematisch frei, aber so konkret
wie möglich, auf lokaler Ebene umsetzbare Ziele und Maßnahmen für den Ortsteil
von den Menschen aus den Ortsteilen erarbeitet werden. Die erarbeiteten Ziele
und Maßnahmen sollen in ortsspezifische Wahlkampfflyer einfließen und somit die
Direktkandidat*innen und die Ortsbeiräte im Wahlkampf und in ihrer späteren
politischen Arbeit unterstützen. Zudem soll dem Kommunalwahlprogramm zeitlich
nach dem ersten Entwurf Stadtteilprogramme angehängt werden, die sich aus den
BarCamps ergeben. Diese Stadtteilprogramme können nicht mit dem ersten Entwurf
dargereicht werden, da die BarCamps über den Veröffentlichungszeitpunkt hinaus
stattfinden.
Auf Grundlage der Inputs aus diesen drei Säulen soll die Schreibgruppen den
Programmentwurf erstellen. Das Programm soll konkrete Ziele und konkrete
Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ziele beinhalten, sowie ein Roter Faden soll
sichtbar werden. Die Schreibgruppe besteht aus den Verantwortlichen der
jeweiligen Fachgruppen, einem*einer Verantwortlichen aus dem Kreisvorstand,
einem*einer Verantwortlichen aus der Kreisgeschäftsstelle und einem*einer
Verantwortlichen aus dem Fraktionsvorstand.
Der Programmentwurf soll vor den Sommerferien im Juni/Juli auf einer
Kreismitgliederversammlung vorgestellt werden, so dass genügend Zeit ist, dass
die Mitglieder sich mit dem Programm beschäftigen können und Änderungsanträge
eingereicht werden können. Auf einer Kreismitgliederversammlung im zweiten
Halbjahr soll das Programm beschlossen werden.
Zu 2.) Personalprozess
Die Aufstellung der Liste wie der Direktkandidat*innen soll wie gewohnt nach dem
Beschluss über das Kommunalwahlprogramm erfolgen.
Mögliche Interessent*innen sollen von sich aus direkt mit dem Kreisvorstand oder
der Ratsfraktion Kontakt aufnehmen – je früher desto besser. Mögliche
Interessent*innen sollen auch aktiv angesprochen werden. Um potentielle
Interessierte an die Ratsarbeit heranzuführen führte der Kreisvorstand gemeinsam
mit der Ratsfraktion bereits im Jahr 2021 ein sogenanntes Mentoring-Programm
oder auch Buddy-System genannt durch. Dieses soll im Jahr 2022 noch einmal
durchgeführt werden.
Begründung
Der Antrag dient dazu, eine transparente und stringente Vorbereitung der Kommunalwahl, die voraussichtlich im Mai 2023 stattfinden wird, sicherzustellen. Die Erstellung des Kommunalwahlprogramms und die Wahl der Kandidat*innen sind dabei die entscheidenden Eckpunkte, auf deren Basis dann der Wahlkampf geführt wird. Wir gehen davon aus, dass wir mit einem ebenso überzeugenden Programm wie Kandidat*innen um den ersten Platz bei den Kommunalwahlen mitspielen werden.
Dieser breiten Beteiligung liegt unser eigener partizipatorischer Anspruch zu Grunde, so demokratisch wie möglich unsere über 1000 Mitglieder wie auch die Zivilbevölkerung Kiels einzubinden.
Wir sind uns bewusst, dass dies ein ambitionierter Zeitplan ist, v.a. vor dem Hintergrund der im Mai stattfindenden Landtagswahl, aber wir haben den Anspruch an uns selbst eine breite Beteiligung sicherzustellen.
Der Programmprozess wird so früh eingeleitet, da der Kreisverband sich in einer personellen Umbruchphase befindet. Im zweiten Halbjahr wird der Kreisvorstand neugewählt und es besteht die große Wahrscheinlichkeit, dass Teile unserer Geschäftsstelle im Zuge der Landtagswahl andere Herausforderungen suchen und hoffentlich finden.