Wenn dieses Quorum runter gesetzt wird, sollte im Gleichlauf auch das des § 6 Abs. 5 c) herabgesenkt werden.
Gleiches gilt dann auch für den § 11 Absatz 1.
Antrag: | Satzung, Frauenstatut und Beitragsordnung |
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Antragsteller*in: | Maik Kristen (KV Kiel) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 04.07.2021, 10:50 |
Von Zeile 140 bis 141 (§6 Kreismitgliederversammlung):
c) sieben (statt vorher zehn) Prozent der Mitglieder des Kreisverbandes dies schriftlich verlangen.
Von Zeile 246 bis 247 (§11 Urabstimmung):
(1) Auf Antrag von 12 (statt vorher 15) Prozent der Mitglieder des Kreisverbands Kiel führt der Kreisvorstand eine Urabstimmung durch.
(4) Die Kreismitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn Streichen:zehn
sieben Prozent der zum Zeitpunkt der Versammlung eingeschriebenen Mitglieder des
Kreisverbandes
Von Zeile 140 bis 141 (§6 Kreismitgliederversammlung):
c) sieben (statt vorher zehn) Prozent der Mitglieder des Kreisverbandes dies schriftlich verlangen.
Von Zeile 246 bis 247 (§11 Urabstimmung):
(1) Auf Antrag von 12 (statt vorher 15) Prozent der Mitglieder des Kreisverbands Kiel führt der Kreisvorstand eine Urabstimmung durch.
Wenn dieses Quorum runter gesetzt wird, sollte im Gleichlauf auch das des § 6 Abs. 5 c) herabgesenkt werden.
Gleiches gilt dann auch für den § 11 Absatz 1.
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