<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><atom:link href="https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/feedmotions" rel="self" type="application/rss+xml" />
            <title>Kreismitgliederversammlung 5. Juli 2021: Anträge</title>
            <link>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/feedmotions</link>
            <description></description>
            <image>
                <url>https://gruenekiel.antragsgruen.de/img/logo.png</url>
                <title>Kreismitgliederversammlung 5. Juli 2021: Anträge</title>
                <link>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/feedmotions</link>
            </image><item>
                        <title>A2NEU2: Kein vorzeitiger Baubeginn des Holsteinstadions</title>
                        <link>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/Kein_vorzeitiger_Baubeginn_des_Holsteinstadions-680</link>
                        <author>Kreismitgliederversammlung (beschlossen am: 05.07.2021)</author>
                        <guid>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/Kein_vorzeitiger_Baubeginn_des_Holsteinstadions-680</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Ratsfraktion setzt sich dafür ein, dass ein Ausbaubeginn des Holsteinstadions inklusive der Zufahrtsstraßen und anderen Vorbereitungsmaßnahmen nicht beginnt, bevor der Bebauungsplan endgültig beschlossen wurde. Das umfasst insbesondere auch vorbereitende Maßnahmen wie Baumfällungen entlang der neuen Zufahrtsstraße. Einem Antrag in der Ratsversammlung mit diesem Inhalt stimmt sie nicht zu.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 06 Jul 2021 12:34:21 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S4NEU2: Satzung, Frauenstatut und Beitragsordnung</title>
                        <link>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/satzung_frauenstatut_und_beitragsordnung-36181</link>
                        <author>Kreismitgliederversammlung (beschlossen am: 05.07.2021)</author>
                        <guid>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/satzung_frauenstatut_und_beitragsordnung-36181</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><strong>Von Zeile 127 bis 129:</strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Kreismitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn <span class="underline">sieben</span> Prozent der zum Zeitpunkt der Versammlung eingeschriebenen Mitglieder des Kreisverbandes</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Von Zeile 140 bis 141 (§6 Kreismitgliederversammlung):</strong><br>
c) <span class="underline">sieben </span>Prozent der Mitglieder des Kreisverbandes dies schriftlich verlangen.<br><br><strong>Von Zeile 246 bis 247 (§11 Urabstimmung):</strong><br>
(1) Auf Antrag von <span class="underline">12</span> Prozent der Mitglieder des Kreisverbands Kiel führt der Kreisvorstand eine Urabstimmung durch.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 06 Jul 2021 12:32:40 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S3NEU2:  Satzung, Frauenstatut und Beitragsordnung</title>
                        <link>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/motion/40108</link>
                        <author>Kreismitgliederversammlung (beschlossen am: 05.07.2021)</author>
                        <guid>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/motion/40108</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><strong><strong>Neu von Zeile 386 bis 388:</strong></strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§1 Abs 1<br><br>
Alle Ratsmitglieder von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Kiel sollen von ihrer Aufwandsentschädigung, <span class="underline">die sie nach § 2 Absatz 1 der jeweils gültigen Fassung der Entschädigungssatzung der Landeshauptstadt Kiel erhalten,</span> 30% an den Kreisverband Kiel spenden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><br><strong>Von Zeile 403 bis 404 einfügen:</strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sitzungsgelder der Gremienmitglieder nach § 1-3<span class="underline">,</span> der Ortsbeiratsmitglieder und bürgerliche<span class="underline">n</span> Mitglieder in den Ausschüssen sind von dieser Regelung ausgenommen.<br><br><span class="underline"><span class="underline">§ 5<br><br>
Für Vorsitzende von Ortsbeiräten und anderen Beiräten nach §2 Abs. 4 der Entschädigungssatzung gelten entsprechend die Bestimmungen aus §1.</span></span></p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 06 Jul 2021 12:31:46 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S2NEU2:  Satzung, Frauenstatut und Beitragsordnung</title>
                        <link>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/_satzung_frauenstatut_und_beitragsordnung-36971</link>
                        <author>Kreismitgliederversammlung (beschlossen am: 05.07.2021)</author>
                        <guid>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/_satzung_frauenstatut_und_beitragsordnung-36971</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ab Zeile 214 einfügen:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7a – Virtuelle und hybride Kreismitgliederversammlung</strong><br>
(1) Der Kreisvorstand kann bei Notlagen beschließen, die Kreismitgliederversammlung virtuell im Wege der Bild- und Tonübertragung abzuhalten (virtuelle Kreismitgliederversammlung). Mitgliedern ohne Internetanschluss ist ein Zugang in der Kreisgeschäftsstelle oder sonstigen geeigneten Räumlichkeiten bereit zu stellen, wenn ein Mitglied dies verlangt und die Teilnahme ansonsten wesentlich erschwert würde; der Kreisvorstand weist in der Einladung auf diese Möglichkeit hin.<br><br>
(2) Der Kreisvorstand kann beschließen, dass die Kreismitgliederversammlung zum Teil in Präsenz, zum Teil virtuell im Wege der Bild- und Tonübertrag (hybride Kreismitgliederversammlung) zusammenfinden kann. Ist einem Mitglied das persönliche Erscheinen nicht zumutbar, gilt Absatz 1 Satz 2.<br><br>
(3) Die Vorstellung und Wahlen der Bewerbenden nach § 6 Abs. 6 d) und e) der Satzung können nur unter den Vorgaben des § 35a LWahlG stattfinden. Für die Briefwahl gilt § 11 Absatz 4 der Satzung entsprechend.<br><br>
Bei Vorliegen von zwingenden technischen Beschränkungen kann der Kreisvorstand beschließen, von den Regelungen des § 7 Abs. 2 Satz 2 und 4 der Satzung abzuweichen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 06 Jul 2021 12:30:22 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2NEU: Kein vorzeitiger Baubeginn des Holsteinstadions</title>
                        <link>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/motion/40104</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/motion/40104</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Ratsfraktion setzt sich dafür ein, dass ein Ausbaubeginn des Holsteinstadions inklusive der Zufahrtsstraßen und anderen Vorbereitungsmaßnahmen nicht beginnt, bevor der Bebauungsplan endgültig beschlossen wurde. Das umfasst insbesondere auch vorbereitende Maßnahmen wie Baumfällungen entlang der neuen Zufahrtsstraße. Einem Antrag in der Ratsversammlung mit diesem Inhalt stimmt sie nicht zu.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Vor einigen Wochen wurde von der Verwaltung die Bauideen für das Holsteinstadion vorgestellt. Dabei wollte der Oberbürgermeister nicht versichern, dass es keine Baumaßnahmen gibt, bevor der Bebauungsplan endgültig von der Ratsversammlung beschlossen wurde. Es wurde erwähnt, dass bereits im November die ersten Bäume fallen könnten. Die Möglichkeit eines vorzeitigen Beginns lässt § 125 BauGB zu. Auf Grund der Erfahrungen insbesondere rund um Möbel Höffner sollte die Grüne Ratsfraktion auf die Belange der Bürger:innen und Anwohner:innen achten und dafür sorgen, dass auf dem Baugelände keine vorzeitigen Fakten geschaffen werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 05 Jul 2021 19:25:35 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>LPT3: Lukas Peschke</title>
                        <link>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/lukas_peschke-41106</link>
                        <author>Lukas Peschke</author>
                        <guid>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/lukas_peschke-41106</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/kmv2107/lukas_peschke-41106/embeddedpdf?file=%2Fkmv2107%2Flukas_peschke-41106%2Fviewpdf%3FsectionId%3D14561"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 05 Jul 2021 13:52:51 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S3NEU:  Satzung, Frauenstatut und Beitragsordnung</title>
                        <link>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/motion/40099</link>
                        <author>Matthias Triebel, Monika Neht (Ortsbeiratsvorsitzende)</author>
                        <guid>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/motion/40099</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><strong><strong>Neu von Zeile 386 bis 388:</strong></strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§1 Abs 1<br><br>
Alle Ratsmitglieder von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Kiel sollen von ihrer Aufwandsentschädigung, <span class="underline">die sie nach § 2 Absatz 1 der jeweils gültigen Fassung der Entschädigungssatzung der Landeshauptstadt Kiel erhalten,</span> 30% an den Kreisverband Kiel spenden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><br><strong>Von Zeile 403 bis 404 einfügen:</strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sitzungsgelder der Gremienmitglieder nach § 1-3<span class="underline">,</span> der Ortsbeiratsmitglieder und bürgerliche<span class="underline">n</span> Mitglieder in den Ausschüssen sind von dieser Regelung ausgenommen.<br><br><span class="underline"><span class="underline">§ 5<br><br>
Für Vorsitzende von Ortsbeiräten und anderen Beiräten nach §2 Abs. 4 der Entschädigungssatzung gelten entsprechend die Bestimmungen aus §1.</span></span></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Beitragsordnung stammt aus 2010. Zu der Zeit gab es keine*n Vorsitzende*n der BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN.<br>
Mittlerweile gibt es zwei Vorsitzende und perspektivisch werden es mehr. Die Vorsitzenden erhalten eine höhere Aufwandsentschädigung als sonstige Mitglieder der Ortsbeiräte. Die Höhe orientiert sich an der Aufwandsentschädigung der Ratsleute und ist nach Höhe der Bevölkerung im Bereich des Ortsbeirates gestaffelt (zwischen 30% und 60%). Eine Spendenregelung analog zu den Ratsleuten ist angemessen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 05 Jul 2021 11:08:22 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S4NEU: Satzung, Frauenstatut und Beitragsordnung</title>
                        <link>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/motion/40098</link>
                        <author>Anna Langsch (KV Kiel)</author>
                        <guid>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/motion/40098</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><strong>Von Zeile 127 bis 129:</strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Kreismitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn <strong>Streichen:</strong>zehn<span class="underline"> sieben</span> Prozent der zum Zeitpunkt der Versammlung eingeschriebenen Mitglieder des Kreisverbandes</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Von Zeile 140 bis 141 (§6 Kreismitgliederversammlung):</strong><br>
c) <span class="underline">sieben (statt vorher zehn) </span>Prozent der Mitglieder des Kreisverbandes dies schriftlich verlangen.<br><br><strong>Von Zeile 246 bis 247 (§11 Urabstimmung):</strong><br>
(1) Auf Antrag von <span class="underline">12 (statt vorher 15)</span> Prozent der Mitglieder des Kreisverbands Kiel führt der Kreisvorstand eine Urabstimmung durch.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 05 Jul 2021 09:50:42 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>LPT2: Claudia Jürgens</title>
                        <link>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/claudia_juergens-25568</link>
                        <author>Claudia Jürgens (Beisitz - Kreisvorstand Kiel)</author>
                        <guid>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/claudia_juergens-25568</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/kmv2107/claudia_juergens-25568/embeddedpdf?file=%2Fkmv2107%2Fclaudia_juergens-25568%2Fviewpdf%3FsectionId%3D14561"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 05 Jul 2021 06:26:23 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S2NEU:  Satzung, Frauenstatut und Beitragsordnung</title>
                        <link>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/motion/40041</link>
                        <author>Daniel Mäckelmann (KV Kiel)</author>
                        <guid>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/motion/40041</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ab Zeile 214 einfügen:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7a – Virtuelle und hybride Kreismitgliederversammlung</strong><br>
(1) Der Kreisvorstand kann bei Notlagen beschließen, die Kreismitgliederversammlung virtuell im Wege der Bild- und Tonübertragung abzuhalten (virtuelle Kreismitgliederversammlung). Mitgliedern ohne Internetanschluss ist ein Zugang in der Kreisgeschäftsstelle oder sonstigen geeigneten Räumlichkeiten bereit zu stellen, wenn ein Mitglied dies verlangt und die Teilnahme ansonsten wesentlich erschwert würde; der Kreisvorstand weist in der Einladung auf diese Möglichkeit hin.<br><br>
(2) Der Kreisvorstand kann beschließen, dass die Kreismitgliederversammlung zum Teil in Präsenz, zum Teil virtuell im Wege der Bild- und Tonübertrag (hybride Kreismitgliederversammlung) zusammenfinden kann. Ist einem Mitglied das persönliche Erscheinen nicht zumutbar, gilt Absatz 1 Satz 2.<br><br>
(3) Die Vorstellung und Wahlen der Bewerbenden nach § 6 Abs. 6 d) und e) der Satzung können nur unter den Vorgaben des § 35a LWahlG stattfinden. Für die Briefwahl gilt § 11 Absatz 4 der Satzung entsprechend.<br><br>
Bei Vorliegen von zwingenden technischen Beschränkungen kann der Kreisvorstand beschließen, von den Regelungen des § 7 Abs. 2 Satz 2 und 4 der Satzung abzuweichen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wie uns die letzten Monate gezeigt haben, können unverhofft Ereignisse auftreten, die es verhindern, in Präsenz zu einer KMV zusammenzukommen. Gerade in solchen Fällen ist es wichtig, dass wir als Partei trotzdem handlungsfähig bleiben. In der aktuellen Pandemie hat der Bundesgesetzgeber das Vereinsrecht angepasst, um virtuelle Mitgliederversammlungen auch dann zu ermöglichen, wenn dies in der Satzung nicht vorgesehen ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir sollten aber nicht darauf vertrauen, dass in ähnlichen Situationen erneut so verfahren wird. Daher sollten wir schon jetzt die Möglichkeit für virtuelle KMVs auch in der Satzung verankern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Zu den einzelnen Punkten:</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Briefwahl: Die Briefwahl ist eine der wenigen Optionen, um eine einigermaßen geheime Wahl auf Distanz durchzuführen. Die Regeln zu Urabstimmungen erscheinen mir auch geeignet, um solche Briefwahlen sinnvoll zu regeln.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Abweichung von §7 Abs. 2 Satz 2: Eventuell ist es aus technischen Gründen nicht möglich, dass sich Gäste in die Rednerliste eintragen können (zum Beispiel, weil sie nicht auf Plattformen wie Abstimmungsgrün zugreifen können.)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Abweichung von §7 Abs. 2 Satz 4: Ebenso kann es sein, dass die Abstimmungsplattform keine Möglichkeit bietet, eine Abstimmung nur unter den anwesenden Frauen durchzuführen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Abweichung von §7 Abs. 7: Da Personenwahlen als Briefwahl durchgeführt werden sollen, halte ich es für sinnlos, dies in bis zu 3 aufeinanderfolgenden Wahlen durchzuführen. Anstatt das genaue Wahlverfahren für den Fall in die Satzung zu schreiben, halte ich es für sinnvoll, dies für den Einzelfall in der KMV zu beschließen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Limitationen der verwendeten Plattformen haben bei der letzten digitalen Jahreshauptversammlung zu Verwirrung geführt, weshalb ich es für angebracht halte, solche möglichen Probleme gleich in der Satzung zu benennen. Somit kann dann die betroffene KMV entscheiden, wie diese gelöst werden sollen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 04 Jul 2021 10:37:41 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D2: Einstellung einer Social-Media-Kraft </title>
                        <link>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/einstellung_einer_social-media-kraft_-25519</link>
                        <author>Kreisvorstand (beschlossen am: 01.07.2021)</author>
                        <guid>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/einstellung_einer_social-media-kraft_-25519</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zur Stärkung der Öffentlichkeitsarbeit des Kreisverbands und der Begleitung des Bundestagswahlkampfes stellt der KV Kiel eine*n Social-Media-Refent*in zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein. Bis zur Bundestagswahl am 26. September wird die Stelle mit 15 Stunden befristet sein. Nach dem Bundestagswahlkampf ist zu prüfen, ob und zu welchen Konditionen eine Weiterbeschäftigung möglich ist, um die Öffentlichkeitsarbeit des Kreisverbands nachhaltig zu stärken.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Öffentlichkeitsarbeit des Kreisverbands und die politische Themensetzung in der Stadtgesellschaft liegt aktuell in den Händen der Geschäftstelle und des ehrenamtlichen Vorstands. Um kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit zu gewährleisten, bedarf es einer hauptamtlichen Unterstützung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auf der Jahreshauptversammlung am 08. Mai 2021 wurde den Mitgliedern die Mittelfristige Finanzplanung vorgestellt. Im Rahmen der Vorstellung hat der Kreisvorstand die Pläne zur Einrichtung einer Social-Media-Stelle erläutert. Inzwischen ist der Bewerbungsprozess abgeschlossen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 02 Jul 2021 12:51:02 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D1: Kreisverband nachhaltig weiterentwickeln</title>
                        <link>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/kreisverband_nachhaltig_weiterentwickeln-32271</link>
                        <author>Kreisvorstand (beschlossen am: 01.07.2021)</author>
                        <guid>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/kreisverband_nachhaltig_weiterentwickeln-32271</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zur Stärkung der Geschäftsstelle des Kreisverbands erweitert der KV Kiel die Stelle der Assistenz der Geschäftsführung auf einen Umfang von 30 Stunden pro Woche.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das anhaltende Mitgliederwachstum und der gestiegene Zuspruch der Wählerinnen stellt uns als Bündnis 90/Die Grünen bundesweit vor neue Chancen und Herausforderungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Den Schwung dieser Grünen Welle spüren wir auch hier im Kieler Kreisverband.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Neben dem Management des Mitgliederwachstum stehen nun auch der Bundestagswahlkampf, sowie die Planung von Landtags- und Komunalwahl vor der Tür, die wir alle umfassend vorbereiten möchten.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 02 Jul 2021 12:46:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>LPT1: Anke Oetken</title>
                        <link>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/anke_oetken-20834</link>
                        <author>Anke Oetken (Ratsfrau Kiel)</author>
                        <guid>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/anke_oetken-20834</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/kmv2107/anke_oetken-20834/embeddedpdf?file=%2Fkmv2107%2Fanke_oetken-20834%2Fviewpdf%3FsectionId%3D14561"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 28 Jun 2021 16:22:59 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: Internationale Studierende finanziell entlasten.</title>
                        <link>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/internationale_studierende_finanziell_entlasten_-1145</link>
                        <author>Noah Dico (KV Kiel)</author>
                        <guid>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/internationale_studierende_finanziell_entlasten_-1145</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Viele Menschen, die nach Deutschland für ein Studium kommen, stehen unter einem hohen finanziellen Druck. Um Studiernenden aus Nicht-EU-Staaten den Zugang zu deutschen Hochschulen zu erleichtern, muss der zu leistende Finanzierungsbetrag in einem realistischen Verhältnis zu den finanziellen Mitteln der internationalen Studierenden stehen. Auch die internationale Studierenden in Kiel sind zunehmend durch diesen finanziellen Druck belastet. Wir fordern daher, dass der aktuelle Finanzierungsbetrag in Höhe von 10.332 Euro für ein einjähriges Studierendenvisum um mindestens die Hälfte reduziert wird und der Finanzierungsbetrag für internationale Studierende nicht mehr an den BAföG-Höchstsatz gekoppelt ist. Dadurch können sich internationale Studierende ohne Finanzierungsängste auf ihr Studium konzentrieren.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In unserer globalisierten Welt wird Deutschland als Wissenschaftsstandort für Forschung und Lehre immer relevanter. Die finanziellen Hürden sind für Menschen aus Nicht-EU-Staaten, vorallem für diejenigen aus dem globalen Süden, die ein Studium in Deutschland anstreben, kaum oder nur unter gößten Anstengungen realisierbar. Durch diese Hochschwelligkeit in der Finanzierung ist die Voraussetzung für ein Studium in Deutschland nicht die Bildung, sondern das Vermögen. Um faire und gerechte Qualifikationsmöglichkeiten zu garantieren, muss die Finanzierung anders gestalltet werden. Hinzu kommt, dass internationale Studierende auch während ihres Studiums unter einem extremen Finanzierungsdruck stehen, um ihr Studierendenvisum im Verlauf ihes Studiums stetig verlängern zu können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In beiden Fällen würde eine Reduzierung um mindestens die Hälfte des aktuellen Betrags zu einer Entlastung für die internationalen Studierenden führen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Weite Informationen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="https://www.studieren-in-deutschland.org/sperrkonto-auslaendische-studenten/">https://www.studieren-in-deutschland.org/sperrkonto-auslaendische-studenten/</a></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 24 Jun 2021 20:43:17 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Kein vorzeitiger Baubeginn des Holsteinstadions</title>
                        <link>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/motion/39821</link>
                        <author>Maik Kristen (Ortsbeirat Suchsdorf)</author>
                        <guid>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/motion/39821</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Ratsfraktion setzt sich dafür ein, dass ein Ausbaubeginn des Holsteinstadions nicht beginnt, bevor der Bebauungsplan endgültig beschlossen wurde. Das umfasst insbesondere auch vorbereitende Maßnahmen wie Baumfällungen. Einem Antrag in der Ratsversammlung mit diesem Inhalt stimmt sie nicht zu.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Vor einigen Wochen wurde von der Verwaltung die Bauideen für das Holsteinstadion vorgestellt. Dabei wollte der Oberbürgermeister nicht versichern, dass es keine Baumaßnahmen gibt, bevor der Bebauungsplan endgültig von der Ratsversammlung beschlossen wurde. Es wurde erwähnt, dass bereits im November die ersten Bäume fallen könnten. Die Möglichkeit eines vorzeitigen Beginns lässt § 125 BauGB zu. Auf Grund der Erfahrungen insbesondere rund um Möbel Höffner sollte die Grüne Ratsfraktion auf die Belange der Bürger:innen und Anwohner:innen achten und dafür sorgen, dass auf dem Baugelände keine vorzeitigen Fakten geschaffen werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 24 Jun 2021 13:43:14 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Unterstützt die YouTube Kanäle der Grünen</title>
                        <link>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/unterstuetzt_die_youtube_kanaele_der_gruenen-61082</link>
                        <author>Jens Wartenberg (KV Kiel)</author>
                        <guid>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/unterstuetzt_die_youtube_kanaele_der_gruenen-61082</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Digitale Informationskanäle wie E-Mailverteiler und monatliche Mails für alle Mitglieder sind bei uns seit langen Normal. Diese elektronische Form der Informationsverteilung schont natürliche Ressourcen und ist schnell und aktuell.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Insbesondere zur Bundestagswahl werden aber auch Plattformen wie YouTube wichtiger.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Kieler Grünen bitten alle Mitglieder, die YouTube-Kanäle der Grünen zu abonnieren und für Sie wichtige Beiträge dort zu „liken“.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dies Appell kann z.B. durch einen entsprechenden Mail-Nachsatz in den Mitglieder Mails unterstützt werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mehr als 50 % aller Menschen informieren sich im Internet. Das Rezo Video „ die Zerstörung der CDU“ zeigt die Strahlkraft von YouTube.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aber auch die Suchtechniken von YouTube führen dazu, dass Videos der Grünen nur schwach gelistet werden. Videos mit vielen Aufrufen rutschen nach oben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Am 20. Juni habe ich nach Annalena Baerbock auf YouTube gesucht. Die ersten Treffer waren Videos des „Welt - Nachrichtensender“. Würde ich mich dort informieren wollen – ist ja immerhin eine richtige Zeitung – kommt dabei nichts Gutes für uns heraus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Redebeitrag von Annalena Baerbock zum Bundesparteitag hat am 20. Juni ca. 950 Daumen runter und nur 490 Daumen nach oben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Jede/*/r von uns hat es – im wahrsten Sinne des Wortes – in der Hand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Grüne Kanal hatte am selben Tag nur ca. 20 Tausend AbonnentInnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das können wir sofort einfach ändern!</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 23 Jun 2021 19:08:42 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S4: Satzung, Frauenstatut und Beitragsordnung</title>
                        <link>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/motion/40040</link>
                        <author>Anna Langsch (KV Kiel)</author>
                        <guid>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/motion/40040</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><strong>Von Zeile 127 bis 129:</strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Kreismitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn <strong>Streichen:</strong>zehn<span class="underline"> sieben</span> Prozent der zum Zeitpunkt der Versammlung eingeschriebenen Mitglieder des Kreisverbandes</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 15 Jun 2021 12:04:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S3:  Satzung, Frauenstatut und Beitragsordnung</title>
                        <link>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/motion/40024</link>
                        <author>Matthias Triebel, Monika Neht (Ortsbeiratsvorsitzende)</author>
                        <guid>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/motion/40024</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><strong>Von Zeile 403 bis 404 einfügen:</strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sitzungsgelder der Gremienmitglieder nach § 1-3 der Ortsbeiratsmitglieder und bürgerliche Mitglieder in den Ausschüssen sind von dieser Regelung ausgenommen.<br><br><span class="underline"><span class="underline">§ 5<br><br>
Für Vorsitzende von Ortsbeiräten und Ausschüssen gilt abweichend zu §4 entsprechend die Bestimmungen aus §1.</span></span></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Beitragsordnung stammt aus 2010. Zu der Zeit gab es keine*n Vorsitzende*n der BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN.<br>
Mittlerweile gibt es zwei Vorsitzende und perspektivisch werden es mehr. Die Vorsitzenden erhalten eine höhere Aufwandsentschädigung als sonstige Mitglieder der Ortsbeiräte. Die Höhe orientiert sich an der Aufwandsentschädigung der Ratsleute und ist nach Höhe der Bevölkerung im Bereich des Ortsbeirates gestaffelt (zwischen 30% und 60%). Eine Spendenregelung analog zu den Ratsleuten ist angemessen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 15 Jun 2021 00:00:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S2:  Satzung, Frauenstatut und Beitragsordnung</title>
                        <link>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/motion/40023</link>
                        <author>Daniel Mäckelmann (KV Kiel)</author>
                        <guid>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/motion/40023</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Von Zeile 169 bis 170 einfügen:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>turnusgemäßen Neuwahl zu diesem Amt oder Mandat, sofern sie nicht vorher schriftlich gegenüber dem Kreisvorstand ihren Rücktritt erklären.<br><br><span class="underline"><span class="underline">(9) Wenn dies erforderlich ist, kann der Kreisvorstand beschließen, eine Kreismitgliederversammlung virtuell abzuhalten. In der Einladung zu dieser Versammlung ist auf diese Tatsache hinzuweisen.</span></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Von Zeile 214 bis 215 einfügen:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(9) Persönliche Erklärungen sind erst am Ende eines Tagesordnungspunktes zulässig.<br><br><span class="underline"><span class="underline">(10) Wird eine Kreismitgliederversammlung virtuell abgehalten so sind Personen- und sonstige geheime Wahlen sowie Wahlen, bei denen dies durch das Parteiengesetz gefordert wird, als Briefwahl abzuhalten. Die Regelungen des §11 gelten für diese Briefwahlen entsprechend. Auf Vorschlag des Kreisvorstandes kann die Kreismitgliederversammlung beschließen, von den Regelungen des Abs. 2 Satz 2, Abs. 2 Satz 4 und des Abs. 7 abzuweichen.</span></span></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wie uns die letzten Monate gezeigt haben, können unverhofft Ereignisse auftreten, die es verhindern, in Präsenz zu einer KMV zusammenzukommen. Gerade in solchen Fällen ist es wichtig, dass wir als Partei trotzdem handlungsfähig bleiben. In der aktuellen Pandemie hat der Bundesgesetzgeber das Vereinsrecht angepasst, um virtuelle Mitgliederversammlungen auch dann zu ermöglichen, wenn dies in der Satzung nicht vorgesehen ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir sollten aber nicht darauf vertrauen, dass in ähnlichen Situationen erneut so verfahren wird. Daher sollten wir schon jetzt die Möglichkeit für virtuelle KMVs auch in der Satzung verankern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Zu den einzelnen Punkten:</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Briefwahl: Die Briefwahl ist eine der wenigen Optionen, um eine einigermaßen geheime Wahl auf Distanz durchzuführen. Die Regeln zu Urabstimmungen erscheinen mir auch geeignet, um solche Briefwahlen sinnvoll zu regeln.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Abweichung von §7 Abs. 2 Satz 2: Eventuell ist es aus technischen Gründen nicht möglich, dass sich Gäste in die Rednerliste eintragen können (zum Beispiel, weil sie nicht auf Plattformen wie Abstimmungsgrün zugreifen können.)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Abweichung von §7 Abs. 2 Satz 4: Ebenso kann es sein, dass die Abstimmungsplattform keine Möglichkeit bietet, eine Abstimmung nur unter den anwesenden Frauen durchzuführen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Abweichung von §7 Abs. 7: Da Personenwahlen als Briefwahl durchgeführt werden sollen, halte ich es für sinnlos, dies in bis zu 3 aufeinanderfolgenden Wahlen durchzuführen. Anstatt das genaue Wahlverfahren für den Fall in die Satzung zu schreiben, halte ich es für sinnvoll, dies für den Einzelfall in der KMV zu beschließen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Limitationen der verwendeten Plattformen haben bei der letzten digitalen Jahreshauptversammlung zu Verwirrung geführt, weshalb ich es für angebracht halte, solche möglichen Probleme gleich in der Satzung zu benennen. Somit kann dann die betroffene KMV entscheiden, wie diese gelöst werden sollen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 07 Jun 2021 16:01:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S1: Satzung, Frauenstatut und Beitragsordnung</title>
                        <link>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/sae1_satzung_frauenstatut_und_beitragsordnung-13495</link>
                        <author>Dieter Sinhart-Pallin, Niels Ahsbahs (KV Kiel)</author>
                        <guid>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/sae1_satzung_frauenstatut_und_beitragsordnung-13495</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Von Zeile 228 bis 231:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Über die Sitzungen des Kreisvorstandes ist ein Ergebnisprotokoll zu führen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Streichen:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Außer mit Ausnahmebegründung erstattet der Kreisverband ausschließlich mindestens EU-biozertifizierte und vegane Lebensmittel.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auf der letzten Kreismitgliederversammlung (3.3.2020) hat Dieter S-P einen Antrag gestellt, den viele der Anwesenden verwundert und irritiert hat. Ich hatte beantragt, dass in die Satzung folgender Passus aufgenommen wird: Zu „Zeilen 239 – 240, Ergänzung. Die Mitglieder der Partei die Grünen sind verpflichtet, zu sämtlichen grünen Veranstaltungen nur mit dem Fahrrad, zu Fuß und/oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu kommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Sie sind außerdem verpflichtet, sichtbar nur biologisch zertifizierte Kleidung zu tragen, die nachweislich nicht durch Kinderhand hergestellt wurde.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Außerdem haben sie Schuhwerk zu tragen, das durch Abrieb kein Mikroplastik hinterlässt.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dieser Antrag ist abgelehnt worden. Und das ist auch richtig so. Warum ist das richtig? Weil in einem liberalen Staat, in dem Bürger- und Menschenrechte gelten, niemand gezwungen werden will und darf, so zu leben, wie er oder sie es will („Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit“, Art. 2 GG). Es wäre doch auch ziemlich abstrus, wenn man den Menschen Kleider- und Essensvorschriften machen wollte. Das gibt es nur in religiösen Gemeinschaften – zu denen sich die Menschen freiwillig bekennen, jedenfalls bei uns.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Warum aber ist die Formulierung, auf die sich Dieter bezog und von der er wollte, dass sie zurückgenommen wird, nicht ebenfalls abgelehnt worden? Warum haben die Antragsteller sich noch nicht einmal dazu geäußert?</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Reaktion von manchen Anwesenden war: „Satire! Brauchen wir hier nicht!“ „Das ist verfassungswidrig!“ Und schon wurde Abstimmung gefordert. Allerdings wendete jemand ein, man solle doch zuvor eine Debatte über den Antrag führen. Dazu kam es leider nicht. Die wäre aber nötig gewesen. Dieter hatte ja auch angekündigt, dass er seinen Antrag zurückzuziehe, wenn die Antragsteller eben jene Formulierung zurücknehmen würden, auf die sich sein Antrag bezog. Nämlich darauf, dass bei Vorstandsitzungen oder anderen Veranstaltungen nur noch fleisch- und fischfreies oder veganes Essen angeboten werden darf (Zeile 239). In der nun gültigen neuen, Satzung heißt es jetzt unter § 8: „(5) Außer mit Ausnahmebegründung erstattet der Kreisverband ausschließlich mindestens EU-biozertizierte und vegane Lebensmittel.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das ist bizarr, kommt doch hier zum Ausdruck, dass per Satzung die Mitglieder der Grünen dazu gedrängt werden sollen, sich auf bestimmt Weise zu ernähren, wenn sie im Parteiauftrag unterwegs sind. Es kann sich ja jede/r gern vegetarisch oder vegan ernähren, aber wieso im Auftrag einer Partei? Wollen wir eine Partei sein, die ein monetäres Druckmittel festschreibt, wie sich ihre Mitglieder ernähren sollen? Wer will das eigentlich überprüfen? Welches bürokratische Regelwerk soll eine solche Überprüfung leisten? Was geschieht, wenn jemand petzt? Ist hier nicht eine moralische Konfliktlage für jede/n einzelnen angelegt, die/der gern nach eigenem Gusto isst und das nicht auch noch mit Beweisen ausstatten möchte? Was gehört eigentlich in eine Satzung, also in ein Regelwerk, das ja normativ angelegt ist? Verfahrensvorschriften enthält eine Satzung, nicht aber Essenvorschriften. Oblate beim Abendmahl, Verzicht auf Schweine- oder Rindfleisch, das Tragen eines Kopftuches von Frauen, einer Kipa von Männern, Füße waschen vorm Betreten einer Kirche (Moschee) usw. – das alles gehört in den Bereich religiöser Riten, nicht aber in die Verfahrensvorschriften (Satzung) einer Partei!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es mag sich hier für manche/n nur um eine Kleinigkeit handeln. In der Vorschrift in § 8 (5) der Satzung offenbart sich aber ein Verständnis von Politik, das an die Grenze von Dogmatismus reicht und einen Formalismus provoziert, der jedem Amtsschimmel locker das Wasser reichen kann. Anstatt qua Satzung zu missionieren, braucht es im Raum des Politischen das bessere Argument. Nur das sollte in einem demokratischen Diskurs und nach einem liberalen Politikverständnis gelten.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 07 Jun 2021 12:10:00 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>