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            <title>Kreismitgliederversammlung 5. Juli 2021: Alles</title>
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            <description></description>
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                <title>Kreismitgliederversammlung 5. Juli 2021: Alles</title>
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            </image><item>
                        <title>A2NEU2: Kein vorzeitiger Baubeginn des Holsteinstadions</title>
                        <link>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/Kein_vorzeitiger_Baubeginn_des_Holsteinstadions-680</link>
                        <author>Kreismitgliederversammlung (beschlossen am: 05.07.2021)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Ratsfraktion setzt sich dafür ein, dass ein Ausbaubeginn des Holsteinstadions inklusive der Zufahrtsstraßen und anderen Vorbereitungsmaßnahmen nicht beginnt, bevor der Bebauungsplan endgültig beschlossen wurde. Das umfasst insbesondere auch vorbereitende Maßnahmen wie Baumfällungen entlang der neuen Zufahrtsstraße. Einem Antrag in der Ratsversammlung mit diesem Inhalt stimmt sie nicht zu.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 06 Jul 2021 12:34:21 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S4NEU2: Satzung, Frauenstatut und Beitragsordnung</title>
                        <link>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/satzung_frauenstatut_und_beitragsordnung-36181</link>
                        <author>Kreismitgliederversammlung (beschlossen am: 05.07.2021)</author>
                        <guid>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/satzung_frauenstatut_und_beitragsordnung-36181</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><strong>Von Zeile 127 bis 129:</strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Kreismitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn <span class="underline">sieben</span> Prozent der zum Zeitpunkt der Versammlung eingeschriebenen Mitglieder des Kreisverbandes</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Von Zeile 140 bis 141 (§6 Kreismitgliederversammlung):</strong><br>
c) <span class="underline">sieben </span>Prozent der Mitglieder des Kreisverbandes dies schriftlich verlangen.<br><br><strong>Von Zeile 246 bis 247 (§11 Urabstimmung):</strong><br>
(1) Auf Antrag von <span class="underline">12</span> Prozent der Mitglieder des Kreisverbands Kiel führt der Kreisvorstand eine Urabstimmung durch.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 06 Jul 2021 12:32:40 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S3NEU2:  Satzung, Frauenstatut und Beitragsordnung</title>
                        <link>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/motion/40108</link>
                        <author>Kreismitgliederversammlung (beschlossen am: 05.07.2021)</author>
                        <guid>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/motion/40108</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><strong><strong>Neu von Zeile 386 bis 388:</strong></strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§1 Abs 1<br><br>
Alle Ratsmitglieder von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Kiel sollen von ihrer Aufwandsentschädigung, <span class="underline">die sie nach § 2 Absatz 1 der jeweils gültigen Fassung der Entschädigungssatzung der Landeshauptstadt Kiel erhalten,</span> 30% an den Kreisverband Kiel spenden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><br><strong>Von Zeile 403 bis 404 einfügen:</strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sitzungsgelder der Gremienmitglieder nach § 1-3<span class="underline">,</span> der Ortsbeiratsmitglieder und bürgerliche<span class="underline">n</span> Mitglieder in den Ausschüssen sind von dieser Regelung ausgenommen.<br><br><span class="underline"><span class="underline">§ 5<br><br>
Für Vorsitzende von Ortsbeiräten und anderen Beiräten nach §2 Abs. 4 der Entschädigungssatzung gelten entsprechend die Bestimmungen aus §1.</span></span></p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 06 Jul 2021 12:31:46 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S2NEU2:  Satzung, Frauenstatut und Beitragsordnung</title>
                        <link>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/_satzung_frauenstatut_und_beitragsordnung-36971</link>
                        <author>Kreismitgliederversammlung (beschlossen am: 05.07.2021)</author>
                        <guid>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/_satzung_frauenstatut_und_beitragsordnung-36971</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ab Zeile 214 einfügen:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7a – Virtuelle und hybride Kreismitgliederversammlung</strong><br>
(1) Der Kreisvorstand kann bei Notlagen beschließen, die Kreismitgliederversammlung virtuell im Wege der Bild- und Tonübertragung abzuhalten (virtuelle Kreismitgliederversammlung). Mitgliedern ohne Internetanschluss ist ein Zugang in der Kreisgeschäftsstelle oder sonstigen geeigneten Räumlichkeiten bereit zu stellen, wenn ein Mitglied dies verlangt und die Teilnahme ansonsten wesentlich erschwert würde; der Kreisvorstand weist in der Einladung auf diese Möglichkeit hin.<br><br>
(2) Der Kreisvorstand kann beschließen, dass die Kreismitgliederversammlung zum Teil in Präsenz, zum Teil virtuell im Wege der Bild- und Tonübertrag (hybride Kreismitgliederversammlung) zusammenfinden kann. Ist einem Mitglied das persönliche Erscheinen nicht zumutbar, gilt Absatz 1 Satz 2.<br><br>
(3) Die Vorstellung und Wahlen der Bewerbenden nach § 6 Abs. 6 d) und e) der Satzung können nur unter den Vorgaben des § 35a LWahlG stattfinden. Für die Briefwahl gilt § 11 Absatz 4 der Satzung entsprechend.<br><br>
Bei Vorliegen von zwingenden technischen Beschränkungen kann der Kreisvorstand beschließen, von den Regelungen des § 7 Abs. 2 Satz 2 und 4 der Satzung abzuweichen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 06 Jul 2021 12:30:22 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2NEU: Kein vorzeitiger Baubeginn des Holsteinstadions</title>
                        <link>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/motion/40104</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/motion/40104</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Ratsfraktion setzt sich dafür ein, dass ein Ausbaubeginn des Holsteinstadions inklusive der Zufahrtsstraßen und anderen Vorbereitungsmaßnahmen nicht beginnt, bevor der Bebauungsplan endgültig beschlossen wurde. Das umfasst insbesondere auch vorbereitende Maßnahmen wie Baumfällungen entlang der neuen Zufahrtsstraße. Einem Antrag in der Ratsversammlung mit diesem Inhalt stimmt sie nicht zu.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Vor einigen Wochen wurde von der Verwaltung die Bauideen für das Holsteinstadion vorgestellt. Dabei wollte der Oberbürgermeister nicht versichern, dass es keine Baumaßnahmen gibt, bevor der Bebauungsplan endgültig von der Ratsversammlung beschlossen wurde. Es wurde erwähnt, dass bereits im November die ersten Bäume fallen könnten. Die Möglichkeit eines vorzeitigen Beginns lässt § 125 BauGB zu. Auf Grund der Erfahrungen insbesondere rund um Möbel Höffner sollte die Grüne Ratsfraktion auf die Belange der Bürger:innen und Anwohner:innen achten und dafür sorgen, dass auf dem Baugelände keine vorzeitigen Fakten geschaffen werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 05 Jul 2021 19:25:35 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu S3NEU:  Satzung, Frauenstatut und Beitragsordnung</title>
                        <link>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/motion/40099/amendment/50043</link>
                        <author>Maik Kristen</author>
                        <guid>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/motion/40099/amendment/50043</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_14563_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 12 bis 16:</h4><div><p><br><span class="underline"><span class="underline"><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Nach </ins>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">5</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">2 einen neuen § 2a einfügen:</ins><br><br>Für Vorsitzende von Ortsbeiräten und anderen Beiräten nach <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">§2</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">§ 2</ins> Abs. 4 der Entschädigungssatzung gelten <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">entsprechend </del>die Bestimmungen aus §1<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> entsprechend</ins>.</span></span></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die Satzung regelt bisher in §§1-2 die Spenden der Ratsmitglieder, in § 3 die Spenden, die Grünenmitglieder in Aufsichtsräten usw. bekommen und in § 4 wird geregelt, dass Sitzungsgelder von der Spendenregelung immer ausgenommen sind. Die jetzt vorgeschlagene Regelung mit einem neuen § 5 am Ende der Sonderbeitragsssatzung zu setzen, passt also nicht in das Regelungswerk. Das wird schon dadurch deutlich, dass ansonsten die Ausnahme des § 4, der sich bisher auf alle hier geregelten Mitgliedschaften bezieht, nicht ohne Änderung auf die Vorsitzenden von Beiräten beziehen würde. Auch von der Stellung der Vorsitzenden her ist es passender, diese an zweite Stelle nach den Ratsleuten zu setzen und nicht ganz ans Ende der Satzung. Das vermeidet weitere Anpassungen, die ansonsten notwendig werden würden.</p>
<p>Die Stellung des &quot;entsprechend&quot; ans Ende des Satzes erfolgt aus grammatikalischen Gründen; es werden erst die Regelungen genannt, die gelten, dann wie diese angewendet werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 05 Jul 2021 18:08:52 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>LPT3: Lukas Peschke</title>
                        <link>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/lukas_peschke-41106</link>
                        <author>Lukas Peschke</author>
                        <guid>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/lukas_peschke-41106</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/kmv2107/lukas_peschke-41106/embeddedpdf?file=%2Fkmv2107%2Flukas_peschke-41106%2Fviewpdf%3FsectionId%3D14561"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 05 Jul 2021 13:52:51 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S3NEU:  Satzung, Frauenstatut und Beitragsordnung</title>
                        <link>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/motion/40099</link>
                        <author>Matthias Triebel, Monika Neht (Ortsbeiratsvorsitzende)</author>
                        <guid>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/motion/40099</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><strong><strong>Neu von Zeile 386 bis 388:</strong></strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§1 Abs 1<br><br>
Alle Ratsmitglieder von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Kiel sollen von ihrer Aufwandsentschädigung, <span class="underline">die sie nach § 2 Absatz 1 der jeweils gültigen Fassung der Entschädigungssatzung der Landeshauptstadt Kiel erhalten,</span> 30% an den Kreisverband Kiel spenden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><br><strong>Von Zeile 403 bis 404 einfügen:</strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sitzungsgelder der Gremienmitglieder nach § 1-3<span class="underline">,</span> der Ortsbeiratsmitglieder und bürgerliche<span class="underline">n</span> Mitglieder in den Ausschüssen sind von dieser Regelung ausgenommen.<br><br><span class="underline"><span class="underline">§ 5<br><br>
Für Vorsitzende von Ortsbeiräten und anderen Beiräten nach §2 Abs. 4 der Entschädigungssatzung gelten entsprechend die Bestimmungen aus §1.</span></span></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Beitragsordnung stammt aus 2010. Zu der Zeit gab es keine*n Vorsitzende*n der BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN.<br>
Mittlerweile gibt es zwei Vorsitzende und perspektivisch werden es mehr. Die Vorsitzenden erhalten eine höhere Aufwandsentschädigung als sonstige Mitglieder der Ortsbeiräte. Die Höhe orientiert sich an der Aufwandsentschädigung der Ratsleute und ist nach Höhe der Bevölkerung im Bereich des Ortsbeirates gestaffelt (zwischen 30% und 60%). Eine Spendenregelung analog zu den Ratsleuten ist angemessen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 05 Jul 2021 11:08:22 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä2 zu S3:  Satzung, Frauenstatut und Beitragsordnung</title>
                        <link>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/motion/40024/amendment/50041</link>
                        <author>Monika Neht, Matthias Triebel (KV Kiel)</author>
                        <guid>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/motion/40024/amendment/50041</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_14563_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 0 bis 4 einfügen:</h4><div><h4 class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong><strong>Neu von Zeile 386 bis 388:</strong></strong><br></h4><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">§1 Abs 1<br><br>Alle Ratsmitglieder von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Kiel sollen von ihrer Aufwandsentschädigung, die sie nach § 2 Absatz 1 der jeweils gültigen Fassung der Entschädigungssatzung der Landeshauptstadt Kiel erhalten, 30% an den Kreisverband Kiel spenden.</p><h4><ins class="space" aria-label="Einfügen: „Zeilenumbruch”">[Zeilenumbruch]</ins><ins><br></ins><strong>Von Zeile 403 bis 404 einfügen:</strong></h4><p>Sitzungsgelder der Gremienmitglieder nach § 1-3<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">,</ins> der Ortsbeiratsmitglieder und bürgerliche<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">n</ins> Mitglieder in den Ausschüssen sind von dieser Regelung ausgenommen.<br><br></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 6 bis 8:</h4><div><p><br>Für Vorsitzende von Ortsbeiräten und <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Ausschüssen gilt abweichend zu §4</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">anderen Beiräten nach §2 Abs. 4 der Entschädigungssatzung gelten</ins> entsprechend die Bestimmungen aus §1.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 05 Jul 2021 11:06:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S4NEU: Satzung, Frauenstatut und Beitragsordnung</title>
                        <link>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/motion/40098</link>
                        <author>Anna Langsch (KV Kiel)</author>
                        <guid>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/motion/40098</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><strong>Von Zeile 127 bis 129:</strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Kreismitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn <strong>Streichen:</strong>zehn<span class="underline"> sieben</span> Prozent der zum Zeitpunkt der Versammlung eingeschriebenen Mitglieder des Kreisverbandes</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Von Zeile 140 bis 141 (§6 Kreismitgliederversammlung):</strong><br>
c) <span class="underline">sieben (statt vorher zehn) </span>Prozent der Mitglieder des Kreisverbandes dies schriftlich verlangen.<br><br><strong>Von Zeile 246 bis 247 (§11 Urabstimmung):</strong><br>
(1) Auf Antrag von <span class="underline">12 (statt vorher 15)</span> Prozent der Mitglieder des Kreisverbands Kiel führt der Kreisvorstand eine Urabstimmung durch.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 05 Jul 2021 09:50:42 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>LPT2: Claudia Jürgens</title>
                        <link>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/claudia_juergens-25568</link>
                        <author>Claudia Jürgens (Beisitz - Kreisvorstand Kiel)</author>
                        <guid>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/claudia_juergens-25568</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/kmv2107/claudia_juergens-25568/embeddedpdf?file=%2Fkmv2107%2Fclaudia_juergens-25568%2Fviewpdf%3FsectionId%3D14561"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 05 Jul 2021 06:26:23 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu S4: Satzung, Frauenstatut und Beitragsordnung</title>
                        <link>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/motion/40040/amendment/50038</link>
                        <author>Maik Kristen (KV Kiel)</author>
                        <guid>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/motion/40040/amendment/50038</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_14563_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Nach Zeile 4 einfügen:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Von Zeile 140 bis 141 (§6 Kreismitgliederversammlung):</strong><br>c) <span class="underline">sieben (statt vorher zehn) </span>Prozent der Mitglieder des Kreisverbandes dies schriftlich verlangen.<br><br><strong>Von Zeile 246 bis 247 (§11 Urabstimmung):</strong><br>(1) Auf Antrag von <span class="underline">12 (statt vorher 15)</span> Prozent der Mitglieder des Kreisverbands Kiel führt der Kreisvorstand eine Urabstimmung durch.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Wenn dieses Quorum runter gesetzt wird, sollte im Gleichlauf auch das des § 6 Abs. 5 c) herabgesenkt werden.</p>
<p>Gleiches gilt dann auch für den § 11 Absatz 1.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 04 Jul 2021 10:50:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S2NEU:  Satzung, Frauenstatut und Beitragsordnung</title>
                        <link>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/motion/40041</link>
                        <author>Daniel Mäckelmann (KV Kiel)</author>
                        <guid>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/motion/40041</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ab Zeile 214 einfügen:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7a – Virtuelle und hybride Kreismitgliederversammlung</strong><br>
(1) Der Kreisvorstand kann bei Notlagen beschließen, die Kreismitgliederversammlung virtuell im Wege der Bild- und Tonübertragung abzuhalten (virtuelle Kreismitgliederversammlung). Mitgliedern ohne Internetanschluss ist ein Zugang in der Kreisgeschäftsstelle oder sonstigen geeigneten Räumlichkeiten bereit zu stellen, wenn ein Mitglied dies verlangt und die Teilnahme ansonsten wesentlich erschwert würde; der Kreisvorstand weist in der Einladung auf diese Möglichkeit hin.<br><br>
(2) Der Kreisvorstand kann beschließen, dass die Kreismitgliederversammlung zum Teil in Präsenz, zum Teil virtuell im Wege der Bild- und Tonübertrag (hybride Kreismitgliederversammlung) zusammenfinden kann. Ist einem Mitglied das persönliche Erscheinen nicht zumutbar, gilt Absatz 1 Satz 2.<br><br>
(3) Die Vorstellung und Wahlen der Bewerbenden nach § 6 Abs. 6 d) und e) der Satzung können nur unter den Vorgaben des § 35a LWahlG stattfinden. Für die Briefwahl gilt § 11 Absatz 4 der Satzung entsprechend.<br><br>
Bei Vorliegen von zwingenden technischen Beschränkungen kann der Kreisvorstand beschließen, von den Regelungen des § 7 Abs. 2 Satz 2 und 4 der Satzung abzuweichen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wie uns die letzten Monate gezeigt haben, können unverhofft Ereignisse auftreten, die es verhindern, in Präsenz zu einer KMV zusammenzukommen. Gerade in solchen Fällen ist es wichtig, dass wir als Partei trotzdem handlungsfähig bleiben. In der aktuellen Pandemie hat der Bundesgesetzgeber das Vereinsrecht angepasst, um virtuelle Mitgliederversammlungen auch dann zu ermöglichen, wenn dies in der Satzung nicht vorgesehen ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir sollten aber nicht darauf vertrauen, dass in ähnlichen Situationen erneut so verfahren wird. Daher sollten wir schon jetzt die Möglichkeit für virtuelle KMVs auch in der Satzung verankern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Zu den einzelnen Punkten:</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Briefwahl: Die Briefwahl ist eine der wenigen Optionen, um eine einigermaßen geheime Wahl auf Distanz durchzuführen. Die Regeln zu Urabstimmungen erscheinen mir auch geeignet, um solche Briefwahlen sinnvoll zu regeln.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Abweichung von §7 Abs. 2 Satz 2: Eventuell ist es aus technischen Gründen nicht möglich, dass sich Gäste in die Rednerliste eintragen können (zum Beispiel, weil sie nicht auf Plattformen wie Abstimmungsgrün zugreifen können.)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Abweichung von §7 Abs. 2 Satz 4: Ebenso kann es sein, dass die Abstimmungsplattform keine Möglichkeit bietet, eine Abstimmung nur unter den anwesenden Frauen durchzuführen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Abweichung von §7 Abs. 7: Da Personenwahlen als Briefwahl durchgeführt werden sollen, halte ich es für sinnlos, dies in bis zu 3 aufeinanderfolgenden Wahlen durchzuführen. Anstatt das genaue Wahlverfahren für den Fall in die Satzung zu schreiben, halte ich es für sinnvoll, dies für den Einzelfall in der KMV zu beschließen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Limitationen der verwendeten Plattformen haben bei der letzten digitalen Jahreshauptversammlung zu Verwirrung geführt, weshalb ich es für angebracht halte, solche möglichen Probleme gleich in der Satzung zu benennen. Somit kann dann die betroffene KMV entscheiden, wie diese gelöst werden sollen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 04 Jul 2021 10:37:41 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu S2:  Satzung, Frauenstatut und Beitragsordnung</title>
                        <link>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/motion/40023/amendment/50034</link>
                        <author>Maik Kristen (KV Kiel)</author>
                        <guid>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/motion/40023/amendment/50034</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_14563_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 17:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>Von Zeile 169 bis 170 einfügen:</strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">turnusgemäßen Neuwahl zu diesem Amt oder Mandat, sofern sie nicht vorher schriftlich gegenüber dem Kreisvorstand ihren Rücktritt erklären.<br><br><span class="underline"><span class="underline">(9) Wenn dies erforderlich ist, kann der Kreisvorstand beschließen, eine Kreismitgliederversammlung virtuell abzuhalten. In der Einladung zu dieser Versammlung ist auf diese Tatsache hinzuweisen.</span></span></p><p><strong><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Von</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Ab</ins> Zeile 214 <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">bis 215 </del>einfügen:</strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(9) Persönliche Erklärungen sind erst am Ende eines Tagesordnungspunktes zulässig.<br><br><span class="underline"><span class="underline">(10) Wird eine Kreismitgliederversammlung virtuell abgehalten so sind Personen- und sonstige geheime Wahlen sowie Wahlen, bei denen dies durch das Parteiengesetz gefordert wird, als Briefwahl abzuhalten. Die Regelungen des §11 gelten für diese Briefwahlen entsprechend. Auf Vorschlag des Kreisvorstandes kann die Kreismitgliederversammlung beschließen, von den Regelungen des Abs. 2 Satz 2, Abs. 2 Satz 4 und des Abs. 7 abzuweichen.</span></span></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">§ 7a – Virtuelle und hybride Kreismitgliederversammlung<br>(1) Der Kreisvorstand kann bei Notlagen beschließen, die Kreismitgliederversammlung virtuell im Wege der Bild- und Tonübertragung abzuhalten (virtuelle Kreismitgliederversammlung). Mitgliedern ohne Internetanschluss ist ein Zugang in der Kreisgeschäftsstelle oder sonstigen geeigneten Räumlichkeiten bereit zu stellen, wenn ein Mitglied dies verlangt und die Teilnahme ansonsten wesentlich erschwert würde; der Kreisvorstand weist in der Einladung auf diese Möglichkeit hin.<br><br>(2) Der Kreisvorstand kann beschließen, dass die Kreismitgliederversammlung zum Teil in Präsenz, zum Teil virtuell im Wege der Bild- und Tonübertrag (hybride Kreismitgliederversammlung) zusammenfinden kann. Ist einem Mitglied das persönliche Erscheinen nicht zumutbar, gilt Absatz 1 Satz 2.<br><br>(3) Die Vorstellung und Wahlen der Bewerbenden nach § 6 Abs. 6 d) und e) der Satzung können nur unter den Vorgaben des § 35a LWahlG stattfinden. Für die Briefwahl gilt § 11 Absatz 4 der Satzung entsprechend.<br><br>Bei Vorliegen von zwingenden technischen Beschränkungen kann der Kreisvorstand beschließen, von den Regelungen des § 7 Abs. 2 Satz 2 und 4 der Satzung abzuweichen.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>zu Absatz (1) Ich schlage eine Einschränkung auf Notlagen vor, um den Normallfall der Präsenz-KMV zu gewährleisten. Die Ausnahmeregelung sollte erfolgen, weil ansonsten Mitglieder ausgeschlossen werden und sie Beschlüsse anfechten könnten. Es wäre auch möglich, dass auf Altmitglieder zu beschränken und einen Internetanschluss für Mitglieder vorauszusetzen, die ab Inkrafttreten der Regelung eintreten, weil sie dann die Satzung diesbezüglich kennen.<br>
Soll gewünscht sein, dass virtuelle KMV regulär stattfinden können, ist das „bei Notlagen&quot; zu streichen oder durch eine weichere Regelung zu ersetzen. Es sollte jedoch ein Grund genannt werden, das vorgeschlagene &quot;erforderlich&quot; ist mir zu unbestimmt.</p>
<p>zu Absatz (2): Optionale Regelung. Eine Hybridveranstaltung kann geboten sein, um etwa mehr Mitglieder zur Teilnahme zu bewegen. Sicherlich wird dies ein erhöhten Organisationsaufwand bringen. Für die Abstimmungen könnte auch bei den Präsenzveranstaltungen auf die digitale Lösung zurückgegriffen wurden, um einen einheitlichen Abstimmungsvorgang zu erreichen. Die Hilfsklausel des Satz 2 hat Menschen im Blick, die etwa erkrankt sind oder eine Ansteckung fürchten. Je nach Wunsch kann das auch aufgeweicht werden, um die digitale Teilnahme zu normalisieren, wenn das gewünscht wäre.</p>
<p>zu Absatz (3): Das zielt auf die Vorgaben des § 35a IV LWahlG ab, der auch bei einer Notlage digitale Abstimmungen über die Aufstellung von Bewerber:innen nicht zulässt, weil hier die Schnittstelle zwischen privatrechtlicher und staatlicher Demokratie beginnt. Die Vorstellung der Bewerbenden ist nach § 35 VI LWahlG muss jedenfalls immer auch schriftlich gewährleistet sein und kann auch in Notlagen nur ergänzend digital stattfinden, sodass diese Wahlen nur bei Präsenz-KMV stattfinden kann.<br>
Für alle anderen Wahlen gelten diese hohen Hürden nicht, sodass Beschlüsse und andere Wahlen nach herrschender Auffassung digital stattfinden können. Bei Wunsch ließe sich der Absatz auch für die anderen Wahlen erweitern: „...nach § 6 Abs. 6 d), e), f) sowie § 6 Abs. 7 b) der Satzung...</p>
<p>zu Absatz (3), Satz 3: Das greift den Vorschlag aus dem Ursprungsantrag auf. Für die Gäste sehe ich zwar keinen Grund, zur Abweichung, da insoweit auch die Sitzungsleitung die Gäste auf die Redeliste setzen kann. Ich kann mir vorstellen, dass auch für Abstimmung unter Frauen in die Technik eingebaut werden kann. Für die Redeliste der Frauen ist es ja auch möglich, sodass ich diese Regelung als optional ansehe. Die Wahlen nach § 7 Abs. 7 können digital durchgeführt werden, sodass eine Ausnahme hierfür entfallen kann.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 04 Jul 2021 10:22:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D2: Einstellung einer Social-Media-Kraft </title>
                        <link>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/einstellung_einer_social-media-kraft_-25519</link>
                        <author>Kreisvorstand (beschlossen am: 01.07.2021)</author>
                        <guid>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/einstellung_einer_social-media-kraft_-25519</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zur Stärkung der Öffentlichkeitsarbeit des Kreisverbands und der Begleitung des Bundestagswahlkampfes stellt der KV Kiel eine*n Social-Media-Refent*in zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein. Bis zur Bundestagswahl am 26. September wird die Stelle mit 15 Stunden befristet sein. Nach dem Bundestagswahlkampf ist zu prüfen, ob und zu welchen Konditionen eine Weiterbeschäftigung möglich ist, um die Öffentlichkeitsarbeit des Kreisverbands nachhaltig zu stärken.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Öffentlichkeitsarbeit des Kreisverbands und die politische Themensetzung in der Stadtgesellschaft liegt aktuell in den Händen der Geschäftstelle und des ehrenamtlichen Vorstands. Um kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit zu gewährleisten, bedarf es einer hauptamtlichen Unterstützung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auf der Jahreshauptversammlung am 08. Mai 2021 wurde den Mitgliedern die Mittelfristige Finanzplanung vorgestellt. Im Rahmen der Vorstellung hat der Kreisvorstand die Pläne zur Einrichtung einer Social-Media-Stelle erläutert. Inzwischen ist der Bewerbungsprozess abgeschlossen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 02 Jul 2021 12:51:02 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D1: Kreisverband nachhaltig weiterentwickeln</title>
                        <link>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/kreisverband_nachhaltig_weiterentwickeln-32271</link>
                        <author>Kreisvorstand (beschlossen am: 01.07.2021)</author>
                        <guid>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/kreisverband_nachhaltig_weiterentwickeln-32271</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zur Stärkung der Geschäftsstelle des Kreisverbands erweitert der KV Kiel die Stelle der Assistenz der Geschäftsführung auf einen Umfang von 30 Stunden pro Woche.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das anhaltende Mitgliederwachstum und der gestiegene Zuspruch der Wählerinnen stellt uns als Bündnis 90/Die Grünen bundesweit vor neue Chancen und Herausforderungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Den Schwung dieser Grünen Welle spüren wir auch hier im Kieler Kreisverband.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Neben dem Management des Mitgliederwachstum stehen nun auch der Bundestagswahlkampf, sowie die Planung von Landtags- und Komunalwahl vor der Tür, die wir alle umfassend vorbereiten möchten.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 02 Jul 2021 12:46:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>LPT1: Anke Oetken</title>
                        <link>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/anke_oetken-20834</link>
                        <author>Anke Oetken (Ratsfrau Kiel)</author>
                        <guid>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/anke_oetken-20834</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/kmv2107/anke_oetken-20834/embeddedpdf?file=%2Fkmv2107%2Fanke_oetken-20834%2Fviewpdf%3FsectionId%3D14561"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 28 Jun 2021 16:22:59 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: Internationale Studierende finanziell entlasten.</title>
                        <link>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/internationale_studierende_finanziell_entlasten_-1145</link>
                        <author>Noah Dico (KV Kiel)</author>
                        <guid>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/internationale_studierende_finanziell_entlasten_-1145</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Viele Menschen, die nach Deutschland für ein Studium kommen, stehen unter einem hohen finanziellen Druck. Um Studiernenden aus Nicht-EU-Staaten den Zugang zu deutschen Hochschulen zu erleichtern, muss der zu leistende Finanzierungsbetrag in einem realistischen Verhältnis zu den finanziellen Mitteln der internationalen Studierenden stehen. Auch die internationale Studierenden in Kiel sind zunehmend durch diesen finanziellen Druck belastet. Wir fordern daher, dass der aktuelle Finanzierungsbetrag in Höhe von 10.332 Euro für ein einjähriges Studierendenvisum um mindestens die Hälfte reduziert wird und der Finanzierungsbetrag für internationale Studierende nicht mehr an den BAföG-Höchstsatz gekoppelt ist. Dadurch können sich internationale Studierende ohne Finanzierungsängste auf ihr Studium konzentrieren.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In unserer globalisierten Welt wird Deutschland als Wissenschaftsstandort für Forschung und Lehre immer relevanter. Die finanziellen Hürden sind für Menschen aus Nicht-EU-Staaten, vorallem für diejenigen aus dem globalen Süden, die ein Studium in Deutschland anstreben, kaum oder nur unter gößten Anstengungen realisierbar. Durch diese Hochschwelligkeit in der Finanzierung ist die Voraussetzung für ein Studium in Deutschland nicht die Bildung, sondern das Vermögen. Um faire und gerechte Qualifikationsmöglichkeiten zu garantieren, muss die Finanzierung anders gestalltet werden. Hinzu kommt, dass internationale Studierende auch während ihres Studiums unter einem extremen Finanzierungsdruck stehen, um ihr Studierendenvisum im Verlauf ihes Studiums stetig verlängern zu können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In beiden Fällen würde eine Reduzierung um mindestens die Hälfte des aktuellen Betrags zu einer Entlastung für die internationalen Studierenden führen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Weite Informationen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="https://www.studieren-in-deutschland.org/sperrkonto-auslaendische-studenten/">https://www.studieren-in-deutschland.org/sperrkonto-auslaendische-studenten/</a></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 24 Jun 2021 20:43:17 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Kein vorzeitiger Baubeginn des Holsteinstadions</title>
                        <link>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/motion/39821</link>
                        <author>Maik Kristen (Ortsbeirat Suchsdorf)</author>
                        <guid>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/motion/39821</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Ratsfraktion setzt sich dafür ein, dass ein Ausbaubeginn des Holsteinstadions nicht beginnt, bevor der Bebauungsplan endgültig beschlossen wurde. Das umfasst insbesondere auch vorbereitende Maßnahmen wie Baumfällungen. Einem Antrag in der Ratsversammlung mit diesem Inhalt stimmt sie nicht zu.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Vor einigen Wochen wurde von der Verwaltung die Bauideen für das Holsteinstadion vorgestellt. Dabei wollte der Oberbürgermeister nicht versichern, dass es keine Baumaßnahmen gibt, bevor der Bebauungsplan endgültig von der Ratsversammlung beschlossen wurde. Es wurde erwähnt, dass bereits im November die ersten Bäume fallen könnten. Die Möglichkeit eines vorzeitigen Beginns lässt § 125 BauGB zu. Auf Grund der Erfahrungen insbesondere rund um Möbel Höffner sollte die Grüne Ratsfraktion auf die Belange der Bürger:innen und Anwohner:innen achten und dafür sorgen, dass auf dem Baugelände keine vorzeitigen Fakten geschaffen werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 24 Jun 2021 13:43:14 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Unterstützt die YouTube Kanäle der Grünen</title>
                        <link>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/unterstuetzt_die_youtube_kanaele_der_gruenen-61082</link>
                        <author>Jens Wartenberg (KV Kiel)</author>
                        <guid>https://gruenekiel.antragsgruen.de/kmv2107/unterstuetzt_die_youtube_kanaele_der_gruenen-61082</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Digitale Informationskanäle wie E-Mailverteiler und monatliche Mails für alle Mitglieder sind bei uns seit langen Normal. Diese elektronische Form der Informationsverteilung schont natürliche Ressourcen und ist schnell und aktuell.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Insbesondere zur Bundestagswahl werden aber auch Plattformen wie YouTube wichtiger.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Kieler Grünen bitten alle Mitglieder, die YouTube-Kanäle der Grünen zu abonnieren und für Sie wichtige Beiträge dort zu „liken“.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dies Appell kann z.B. durch einen entsprechenden Mail-Nachsatz in den Mitglieder Mails unterstützt werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mehr als 50 % aller Menschen informieren sich im Internet. Das Rezo Video „ die Zerstörung der CDU“ zeigt die Strahlkraft von YouTube.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aber auch die Suchtechniken von YouTube führen dazu, dass Videos der Grünen nur schwach gelistet werden. Videos mit vielen Aufrufen rutschen nach oben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Am 20. Juni habe ich nach Annalena Baerbock auf YouTube gesucht. Die ersten Treffer waren Videos des „Welt - Nachrichtensender“. Würde ich mich dort informieren wollen – ist ja immerhin eine richtige Zeitung – kommt dabei nichts Gutes für uns heraus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Redebeitrag von Annalena Baerbock zum Bundesparteitag hat am 20. Juni ca. 950 Daumen runter und nur 490 Daumen nach oben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Jede/*/r von uns hat es – im wahrsten Sinne des Wortes – in der Hand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Grüne Kanal hatte am selben Tag nur ca. 20 Tausend AbonnentInnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das können wir sofort einfach ändern!</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 23 Jun 2021 19:08:42 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>