Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 03. Dezember 2019 |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Klimaschutz |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | KMV |
Beschlossen am: | 03.12.2019 |
Eingereicht: | 04.12.2019, 13:31 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Klimanotstand Kiel - es muss weitergehen: 10 Punkte Plan für 2020
Beschlusstext
Den Beschluss zum Climate Emergency sowie die Beschlussvorlage “Erste Beschlüsse
zum Climate Emergency” der Kieler Ratsversammlung begrüßen wir ausdrücklich. Es
ist jedoch nur ein erster Schritt. Um einen effektiven Beitrag zum kommunalen
Klimaschutz zu leisten und Kiel in den nächsten Jahren klimaneutral zu
gestalten, müssen nun weitere Schritte erfolgen. Um den Ausstoß an
Treibhausgasen in Kiel möglichst schon bis 2035 auf nettonull zu reduzieren,
fordern wir für das Jahr 2020 die Umsetzung folgender Punkte:
Maßnahmen zur Steigerung des Radverkehrs um mindestens 5 Prozent bis
Anfang 2021.
Zügige Umsetzung des 2-Euro-Tickets mit einem Ratsbeschluss in 2020 mit
dem Ziel eines 1-Euro-Tickets in 2023, so wie es im Kooperationsvertrag
festgelegt wurde.
- Steigerung der Stadtbegrünung (unter anderem durch verpflichtende
Fassaden- und Dachbegrünung) und eine weitgehende Evaluation von
bisherigen Begrünungsmaßnahmen unter Klima- und
Naturschutzgesichtspunkten. Wir möchten, dass auch die Wartehäuschen an
Bushaltestellen -beginnend mit den neu zu errichtenden- mit Gründächern
ausgestattet werden. Dabei ist zu beachten, dass die CO2-Bindung der
Pflanzen möglichst hoch ist und diese an die erwarteten Klimaänderungen
angepasst sind. Zudem ist beim Mix der Bäume, Büsche, Blumen und Gräser
darauf zu achten, dass ein möglichst langer Zeitraum gewährleistet ist, in
dem der Gesamtmix an Begrünung blüht.
- Alle Neubauten der öffentlichen Hand sind mit Solarenergienutzung zu
errichten, zur Elektrizitätserzeugung, Warmwassererzeugung, Kühlung oder
zu mehreren Anwendungen. Ausnahmen gelten nur bei Dachbegrünung, wir
wollen kein neues öffentliches Gebäude mehr "oben ohne". Innerhalb der
nächsten 5 Jahre sollten zudem alle geeignete Bestandsdächer der
öffentlichen Hand zu mindestens 25% und innerhalb der nächsten 10 Jahre zu
mindestens 50% zur Solarenergienutzung verwendet werden. Wir wünschen uns
die Steigerung privater Solar- sowie Solarthermieanlagen um mindestens 5
Prozent pro Jahr, z.B. sowohl durch Unterstützung der Stadtwerke Kiel,
durch rechtliche Möglichkeiten, als auch durch entsprechende Förderungs-
und Aufklärungsprogramme. Dazu soll das vorhandene Solarpotenzialkataster
der Stadt grundlegend überarbeitet werden. Vorbild soll hier das
entsprechende Solarpotenzialkataster des Kreises Steinfurt in NRW sein. Es
ist darauf zu achten, dass nicht nur “Süddachflächen” als geeignet
eingestuft werden. Desweiteren ist die zugehörige Satzung nach den neuen
Vorgaben der DSGvO anzupassen.
- Deutliche Steigerung der Wärmesanierungsquote auf mindestens 2 Prozent.
Dies kann ebenfalls durch entsprechende rechtliche Regelung sowie
Förderungs- und Aufklärungsprogramme erfolgen. Bei der Förderung werden
ökologische Dämmstoffe aus Naturmaterialien, wie Holz, Flachs, Hanf,
Seegras und weitere deutlich bevorzugt.
- Durchführung von mindestens fünf stadtteilbezogenen Veranstaltungen zum
Thema Klimaschutz im Jahr 2020, z.B. Klimawerkstätten, Prototyping-Events,
Hackathons u.a. innovative Formate. Auch als Partei wollen wir hier
nachlegen und für das Jahr 2020 weitere Veranstaltungen mit innovativen
und auch aktionsbezogenen Formaten in Kooperation mit der
Zivilgesellschaft stattfinden lassen.
- Keine Neuansiedlung von Unternehmen, die keine nachhaltigen bzw.
klimaneutralen Geschäftsmodelle besitzen oder diese bis 2023 in Aussicht
stellen (eine Strategie ist vorzulegen).
- Landstrom für alle Schiffe im Kieler Hafen bis 2021 sowie ein erhöhtes
Engagement der Stadt Kiel, um zusammen mit den Ostsee-Hafenstädten
Standards für eine saubere, klimaneutrale Schifffahrt in der Ostsee weiter
zu erhöhen.
- Jährlicher öffentlicher Bericht über die Senkung des CO2-Ausstoßes der
Stadt Kiel sowie erfolgreich umgesetzte Maßnahmen. Zudem sollen Best
Practise Beispiele mit anderen Kommunen ausgetauscht werden.
- Konsequente Umsetzung des Klimavorbehalts bei allen Beschlüssen der
Ortsbeiräte, Ausschüsse und der Ratsversammlung sowie eine Divestment-
Strategie bei Anlagen der Stadt Kiel sowie ihrer Eigenbetriebe.
- Ab 2020 sollen alle Ausschreibungen für neu zu beschaffende Fahrzeuge der
Stadt Kiel und ihrer Gesellschaften den erneuerbaren Antrieben den Vorzug
geben. Ab 2025 sind verpflichtend nur noch Fahrzeuge mit erneuerbaren
Antrieben zu beschaffen, da wir sonst bedingt durch die Laufzeit der
Fahrzeuge keinesfalls 2035 bei Netto-Null-Emissionen angekommen sein
werden. Dies betrifft neben den schon in Umstellung befindlichen Bussen
insbesondere alle Dienstwagen, Abfallsammelfahrzeuge und Transporter.
Ausnahmen sind nach 2025 nur möglich, wenn die entsprechenden Fahrzeuge
mit erneuerbaren Antrieben noch nicht am Markt verfügbar sind.
Begründung
Erfolgt mündlich