Wir haben keine Zeit mehr, müssen das so vermitteln und dann auch umsetzen.
Antrag: | Klimanotstand Kiel - es muss weitergehen: 10 Punkte Plan für 2020 |
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Antragsteller*in: | Philipp Schmagold (KV Kiel) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 03.12.2019, 11:34 |
Antrag: | Klimanotstand Kiel - es muss weitergehen: 10 Punkte Plan für 2020 |
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Antragsteller*in: | Philipp Schmagold (KV Kiel) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 03.12.2019, 11:34 |
10. Konsequente Umsetzung des Klimavorbehalts bei allen Beschlüssen der Ortsbeiräte, Ausschüsse und der Ratsversammlung sowie eine Divestment-Strategie bei Anlagen der Stadt Kiel sowie ihrer Eigenbetriebe. Ab 2020 sollen alle Ausschreibungen für neu zu beschaffende Fahrzeuge der Stadt Kiel und ihrer Gesellschaften den erneuerbaren Antrieben den Vorzug geben. Ab 2025 sind verpflichtend nur noch Fahrzeuge mit erneuerbaren Antrieben zu beschaffen, da wir sonst bedingt durch die Laufzeit der Fahrzeuge keinesfalls 2035 bei Netto-Null-Emissionen angekommen sein werden. Dies betrifft neben den schon in Umstellung befindlichen Bussen insbesondere alle Dienstwagen, Abfallsammelfahrzeuge und Transporter. Ausnahmen sind nach 2025 nur möglich, wenn die entsprechenden Fahrzeuge mit erneuerbaren Antrieben noch nicht am Markt verfügbar sind.
Den Beschluss zum Climate Emergency sowie die Beschlussvorlage “Erste Beschlüsse
zum Climate Emergency” der Kieler Ratsversammlung begrüßen wir ausdrücklich. Es
ist jedoch nur ein erster Schritt. Um einen effektiven Beitrag zum kommunalen
Klimaschutz zu leisten und Kiel in den nächsten Jahren klimaneutral zu
gestalten, müssen nun weitere Schritte erfolgen. Um den Ausstoß an
Treibhausgasen in Kiel möglichst schon bis 2035 auf nettonull zu reduzieren,
fordern wir für das Jahr 2020 die Umsetzung folgender Punkte:
Maßnahmen zur Steigerung des Radverkehrs um mindestens 5 Prozent bis
Anfang 2021.
Zügige Umsetzung des 2-Euro-Tickets mit einem Ratsbeschluss in 2020 mit
dem Ziel eines 1-Euro-Tickets in 2023, so wie es im Kooperationsvertrag
festgelegt wurde.
10. Konsequente Umsetzung des Klimavorbehalts bei allen Beschlüssen der Ortsbeiräte, Ausschüsse und der Ratsversammlung sowie eine Divestment-Strategie bei Anlagen der Stadt Kiel sowie ihrer Eigenbetriebe. Ab 2020 sollen alle Ausschreibungen für neu zu beschaffende Fahrzeuge der Stadt Kiel und ihrer Gesellschaften den erneuerbaren Antrieben den Vorzug geben. Ab 2025 sind verpflichtend nur noch Fahrzeuge mit erneuerbaren Antrieben zu beschaffen, da wir sonst bedingt durch die Laufzeit der Fahrzeuge keinesfalls 2035 bei Netto-Null-Emissionen angekommen sein werden. Dies betrifft neben den schon in Umstellung befindlichen Bussen insbesondere alle Dienstwagen, Abfallsammelfahrzeuge und Transporter. Ausnahmen sind nach 2025 nur möglich, wenn die entsprechenden Fahrzeuge mit erneuerbaren Antrieben noch nicht am Markt verfügbar sind.
Wir haben keine Zeit mehr, müssen das so vermitteln und dann auch umsetzen.
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