Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 18. September 2019 |
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Tagesordnungspunkt: | 4.4.5 Parkraumbewirtschaftung - Arbeitskreis 1 der Fraktion et al. |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Arne Stenger, Arne Langniss, Jürgen Meereis |
Eingereicht: | 13.09.2019, 14:52 |
Parkraumbewirtschaftung
Beschlusstext
Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen:
Um eine Reduktion des MIV (Motorisierten Individual Verkehr, hier besonders der
verbrennungsmotorengetriebenen PKWs) im Innerstädtischen zu erreichen, ist eine
Parkraumbewirtschaftung unbedingt erwägenswert. Deshalb sollen die Auswirkungen
einer großflächigen Parkraumbewirtschaftung auf die Immissionen und die
Verkehrssituation im Stadtgebiet – unter besonderer Berücksichtigung des
Theodor-Heuss-Rings – von der Stadt Kiel untersucht und dargestellt werden. Die
zu untersuchenden Flächen sind zunächst begrenzt auf alle Flächen, die innerhalb
des Westrings, südlich der Saarbrückenstr. des Theodor-Heuss-Rings, der B 76 und
des Ostrings (bis zum Werftpark) liegen. Zudem begrenzen Paul-Fuß-
Straße/Düvelsbeker Weg/Koesterallee auf dem Westufer, und Große
Ziegelstraße/Werftstraße/Zur Fähre auf dem Ostufer das Gebiet.
Dargestellt werden sollen die Wirkungen spürbarer Parkgebühren (versch.
Varianten) und Höchstparkzeiten. In diesem Sinne ist auch zu untersuchen, wie
die Parkraumbewirtschaftung zu gestalten ist, um eine signifikante Reduzierung
der Verkehrsbelastung zu erreichen (u. a. mit best-practice-Beispielen aus
anderen, vergleichbar großen Städten) Für Anwohner*innen sind
„Bewohnerparkbereiche“ einzurichten. Dabei sind gleichzeitig die Auswirkungen
folgender Maßnahmen in Form optionaler Szenarien zu betrachten:
• Einführung von P+R-Plätzen im Bereich der Haupt-Einfallrouten des
motorisierten Individualverkehrs nach Kiel (B 502, B 76, B 404, A 210, A 215, B
503), von denen aus die Innenstadt mit kurzer Taktung über Schnellbuslinien oder
ggf. Regionalzüge erreichbar ist. Buslinien könnten dabei zur Erreichung einer
insgesamt ausreichenden Auslastung zunächst das lokale Umfeld bedienen und dann
vom P+R-Platz aus als Schnellbus in die Innenstadt geführt werden.
• Einführung eines Monats-Parktickets, dessen Preisgestaltung die Nutzung des
ÖPNV attraktiver macht. Die Ergebnisse der Untersuchungen sollten Ende des 2019
vorliegen.
Begründung
Deutsche Großstädte wie Kiel werden durch die ständig wachsende Verkehrsbelastung immer stärker in Mitleidenschaft gezogen, die Lebensqualität der Menschen sinkt dadurch erheblich. Allein in Kiel ist die Zahl zugelassener Kraftfahrzeuge zwischen 2007 und 2017von 110.196 auf 127.006 gewachsen. Die weit über den Grenzwerten liegende und bundesweit herausragende Belastung mit Luftschadstoffen am Theodor-Heuss-Ring macht auch noch einmal deutlich, wie gesundheitsschädlich diese Entwicklung ist. Neben der Gefährdung der Menschen durch Luftschadstoffe hat die Zunahme des Verkehrs auch den „Verteilungskampf“ um den öffentlichen Raum verschärft. Immer mehr und immer größere Fahrzeuge (Stichwort: SUVs) treten in Konkurrenz zu umweltfreundlicheren Formen der Mobilität wie mit dem ÖPNV, zu Fuß oder auf dem Rad. Ständige Staus machen die Nutzung des ÖPNV wenig attraktiv, weil auch Busse darin stecken bleiben. Die überfällige Ausweitung des Verkehrsraums für die Nutzung mit dem Fahrrad (Pedelec) oder auch eScootern, von der auch Fußgänger*innen erheblich profitieren würden, scheitert am Druck – auch durch den unerhörten Parkdruck in der und rund um die Innenstadt.
In einer flächenarmen Stadt wie Kiel ist es höchste Zeit zu überprüfen, welche Effekte mit einer Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung zu erreichen sind. Richtig eingesetzt, motiviert diese auch z.B. Pendler*innen motivieren, auf den ÖPNV umzusteigen oder wenigstens Fahrgemeinschaften zu bilden. Wie groß diese Effekte sein können, gilt es in einem Gutachten zu untersuchen.
Im Gutachten geht es darum, wie die Parkraumbewirtschaftung, in Kombination mit dazu korrespondierenden Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV, zur Erreichung einer spürbaren Entlastung des Stadtgebietes führen könnte. Dabei ist auch eine Kombination von Park- und ÖPNV-Tarifen sowie deren rechtliche Zulässigkeit zu untersuchen.