Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung zum Kommunalwahlprogramm |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Kommunalwahlprogramm (vollständige Übernahmen und vollständige modifizierte Übernahmen) |
Antragsteller*in: | KVo, AK Mobilität, Maik Kristen |
Status: | Übernahme |
Eingereicht: | 02.10.2022, 15:16 |
Antragshistorie: | Version 1 |
KWP12NEU: Parkraumbewirtschaftung ausweiten
Text
Der öffentliche Raum ist ein knappes Gut, insbesondere in der Innenstadt. Die
Nutzung durch ruhenden Verkehr (d. h. parkende Autos) konkurriert dabei mit
Nutzungen durch städtisches Leben. Zudem sind die Schaffung und der Unterhalt
von Parkflächen mit Kosten verbunden. Autos werden durchschnittlich lediglich 46
Minuten pro Tag genutzt, den Rest der Zeit nehmen sie nur öffentlichen Raum ein.
Dabei werden 50 Prozent der Autos nicht täglich bewegt und nur 10% aller Autos
werden zeitgleich bewegt.
Die Rückgabe des Raums an die Menschen wollen wir erreichen, indem wir jedes
Jahr drei Prozent des öffentlichen Parkraums umwidmen, wie es z. B. in
Kopenhagen erfolgreich praktiziert wird. Als ersten Schritt sollte das Verbot
des bisher tolerierten Gehwegparkens überall dort durchgesetzt werden, wo zu
wenig Platz für zu Fuß Gehende, Kinderwagen, Rollstühle oder Rollatoren ist. Zu
diesem Zweck streben wir eine Aufstockung des Personals im kommunalen
Ordnungsdienst an.
Eine umfassende Parkraumbewirtschaftung im gesamten Kieler Stadtgebiet kann Kfz-
Nutzer*innen angemessen an diesen Kosten beteiligen und Anreize zur Nutzung
anderer Verkehrsmittel schaffen. Die Preise sind so zu gestalten, dass die
Nutzung des ÖPNV günstiger ist als mehrstündige Parkzeiten. Für Anwohner*innen
können dabei im Bereich ihres Quartiers wie bisher vergünstigte
Parkmöglichkeiten angeboten werden. Es müssen weitere Zonen für Anwohnerparken
ausgewiesen werden. Die Gebühren von derzeit 10,20 Euro bis 30,70 Euro pro Jahr
möchten wir anheben. Wir setzen uns auf Landesebene dafür ein, dass die Kommunen
einen Rechtsrahmen dafür bekommen. Die Gebühren wollen wir nach Größe und
Gewicht der Pkw sowie der Anzahl im Haushalt befindlichen Pkw gestalten. In
äußeren Zonen der Stadt soll das Parken günstiger sein als im innenstadtnahen
Bereich. Wir streben weiterhin an, Supermarktparkplätze außerhalb der
Öffnungszeiten für Anwohner*innen zu öffnen.
Wir möchten den Straßenraum für alle Menschen der Stadt Kiel nutzbar machen und
so für mehr Gerechtigkeit im öffentlichen Raum sorgen. Daher möchten wir
vermehrt Autos in Parkhäusern unterbringen. Parkhäuser nutzen den Platz
wesentlich effizienter als Parkplätze an der Straße und sind aktuell nicht
ausgelastet. Darum möchten wir uns dafür einsetzen, dass das Parken an der
Straße teurer ist als im Parkhaus. Um Menschen passgenauer zu freien Parkplätzen
in Parkhäuser zu leiten, setzen wir uns für den Ausbau nutzer*innenfinanzierter
digitaler Parkleitsysteme ein.
In Neubaugebieten sind daher Quartierstiefgaragen oder -parkhäuser mitzuplanen.
Neue Quartiere sind von vornherein autoarm zu konzipieren (siehe Kapitel Kiel in
neuen Strukturen denken: inklusive Quartiersentwicklung). Derzeit können die
Autostellplätze durch alternative Mobilitätskonzepte wie Carsharing oder
Fahrradstellplätze auf minimal 0,3 pro Wohneinheit reduziert werden. Wir möchten
prüfen, ob es nötig ist, dies in einer Stellplatzverordnung festzuhalten und
weiter abzusenken. Bei Wohngebäuden sollen auch sichere und komfortable Fahrrad-
und E-Scooterstellplätze mit Lademöglichkeiten vorgehalten werden. Dies muss mit
dem weiteren Ausbau von Carsharing-Angeboten und Mobilitätsstationen
einhergehen. Es soll zudem geprüft werden, ob wieder ein Ridesharing-Angebot in
Kiel, also eine Art Gemeinschaftstaxi, etabliert werden kann. Das gilt besonders
für Bereiche und Zeiten, in denen das ÖPNV-Angebot noch nicht ausreichend
ausgebaut ist.
Alle Parkhäuser sind vermehrt mit E-Ladesäulen auszustatten. Solange die heute
gebräuchlichen Normalladesäulen benötigt werden, wollen wir den Ausbau
bürger*innennah vorantreiben, indem Vorschläge für Standorte bei Bedarf
niedrigschwellig an die Verwaltung herantragen werden können. Parkhäuser sollen
zudem dem Bedarf entsprechende Fahrradabstellmöglichkeiten enthalten.
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