Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung zum Kommunalwahlprogramm |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Kommunalwahlprogramm (vollständige Übernahmen und vollständige modifizierte Übernahmen) |
Antragsteller*in: | KVo, Ulrich Hühn |
Status: | Übernahme |
Eingereicht: | 02.10.2022, 16:04 |
Antragshistorie: | Version 1 |
KWP132NEU2: Neue Arbeit und gut arbeiten
Text
Die neue Arbeitswelt ist spätestens seit Beginn der Coronapandemie in einer
unaufhaltsamen Entwicklung. Damit ergeben sich viele Chancen für eine
lebensfreundliche Gestaltung der Arbeitswelt durch Verbindung von Homeoffice,
Arbeit im Co-Working-Space und Arbeit im Betrieb. Die Verbindung von Familie und
Beruf kann in vielen Berufen erleichtert werden, Mobilitätsanforderungen ändern
sich, wenn das Pendeln zur Arbeit verringert werden kann. Auch wird sich die
Gestaltung von Arbeitsverhältnissen verändern. Zum Konzept einer nachhaltigen
Wirtschaft gehört für uns das Thema Gesundheit und Arbeit genauso wie die
Familienfreundlichkeit von Betrieben. Home Office-Regelungen sind
Bundesgesetzgebung. Wir unterstützen flexible Regelungen, jedoch muss dies
einhergehen mit ausreichender Kinderversorgung und der Möglichkeit weiterhin
einen Arbeitsplatz außerhalb der eigenen Vier Wände zu nutzen.
Für uns Grüne ist es wichtig, die soziale Absicherung gerade der Gruppen zu
verbessern, die am Rande des Erwerbslebens stehen und keine gesicherten
Arbeitsverhältnisse haben. Wir wollen, dass die Stadt Projekte fördert, in denen
Arbeitsplätze für Menschen entstehen, die länger erwerbslos oder von
Erwerbslosigkeit bedroht sind. Wir wollen diesen Menschen eine Perspektive in
unserer sozialen Gemeinschaft geben, egal ob für sie ein Einkommen entsteht oder
nicht.
Und wir setzen uns für eine Honorarordnung für Künstler*innen und
Kulturschaffende und für gute Arbeit in der Verwaltung ein (siehe Kapitel Gute
Arbeit in der Verwaltung).
In der nächsten Wahlperiode werden wir vorschlagen, ein kommunales Konzept für
ein bedingungsloses Grundeinkommen für Menschen zu schaffen, die vom
Erwerbsleben ausgeschlossen sind.
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