2,50m stellen nach Ansicht des Fuß e.V. das absolute Mindestmaß für Seitenraum-Gehwege dar (Quelle: Breite: 2,50 Meter (fuss-ev.de)). Nach den Hinweisen für barrierefreie Verkehrsanlagen "sollte der Seitenraum für die Nutzung durch mobilitätseingeschränkte Personen 2,70 m breit sein, zusammengesetzt aus 2 m Begegnungsraum (2 x 90 cm für Verkehrsteilnehmer und 20 cm Sicherheitsabstand), 50 cm Abstand zur Fahrbahn und 20 cm Abstand zu Haus oder Grundstück. Die geforderte Breite erhöht sich mit steigendem Fußverkehrskommen". Wir sollten hier vorangehen und komfortable 3,0 als Mindestmaß ansetzen, um steigendes Fußverkehrsaufkommen von Anfang an aufnehmen zu können.
Kapitel: | Die Stadt barrierefrei umgestalten |
---|---|
Antragsteller*in: | Maik Kristen |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 05.09.2022, 13:06 |
Kommentare