Hallo,
Anlass für den Änderungsantrag war ursprünglich das "Wohnen im Gewerbegebiet", das nach BauNVO nicht zulässig ist und von dem ich annehme, dass das Kieler KWP kein Bundesgesetz ändern will. "Wohnen" ist bestimmten Baugebieten vorbehalten, ebenso wie das "Gewerbe" in bestimmten anderen Baugebieten möglich ist. Es gibt bestimmte Typen von Baugebieten, die eine Mischnutzung zulassen, wie z.B. das "Mischgebiet" oder "Urbane Gebiete". Eine saubere rechtliche Begriffstrennung ist hier notwendig.
Dies führte dann noch weiter zu einer großangelegten Umstellung des Aufbaus dieses Punktes und auch zu einer inhaltlichen Änderung, indem ich vorschlage, den Fokus auf die "15-Minuten-Stadt" ganz herauszunehmen. Ich halte dieses Vorhaben für tatsächlich und finanziell nicht realisierbar und wüsste nicht, wie man auf entsprechende Konkretisierungsnachfragen antworten sollte. Wie könnte in Schilksee, Mettenhof oder Elmschenhagen eine 15-Minuten-Stadt aussehen? Das aber auch hier grundsätzlich eine andere Quartiersentwicklung angedacht werden soll, finde ich gut vertretbar.
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