Zum Änderungen zum Antrag LutzOschmann:
Neue Überschrift MFG 5 Holtenau Ost
Für das Neubaugebiet Holtenau Ost (ehemaliges MFG5-Gelände) wird eine Quote für den Wohnungsbau von 40% öffentlich geförderten Wohnraum festgeschrieben. Weitere 30 % der Grundstücke werden abgesichert durch entsprechende städtebauliche Verträge mit „Bezahlbaren Wohnraum“ bebaut, um Genossenschaften, Baugruppen und Bauvereinen in ihrem ökologischen und sozialen Auftreten zu stärken. Weiterhin wird in den entsprechenden Bebauungsplänen vorgeschrieben, dass alle Grundstücksvergaben ausschließlich in der Form des Erbbaurechts, des Wiederkaufsrecht oder einem qualifizierten Vorkaufsrecht erfolgen, um dauerhaftes Wohnen und die dazugehörige Quartiersentwicklung (abgesichert durch festgeschriebene Pflichten in städtebaulichen Verträgen) zu fördern.
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