vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 1 StrWG-SH.
Kapitel: | Gute Regeln für gutes Radfahren |
---|---|
Antragsteller*in: | Maik Kristen |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 05.09.2022, 14:11 |
Kapitel: | Gute Regeln für gutes Radfahren |
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Antragsteller*in: | Maik Kristen |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 05.09.2022, 14:11 |
einräumen können. Eine Möglichkeit dies zu erreichen, wäre eine rechtliche Einstufung von Velorouten als Landesstraßen. Da dies eine Entscheidung des Landes ist, werden wir uns für entsprechende Maßnahmen des Landes einsetzen.
Um das Radfahren schneller und angenehmer zu machen, müssen die Ampelschaltungen
besser auf Radfahrende angepasst werden, um Radfahrenden eine sogenannte Grüne
Welle zu ermöglichen. Hierfür können stellenweise die Ampelschaltungen
einerseits auf das durchschnittliche Tempo von Radfahrenden angepasst werden und
andererseits kann mittels Sensorik auf Grün geschaltet werden, sobald
Radfahrende eine Ampel erreichen. Das Rechtsabbiegen an roten Ampeln möchten wir
überall, wo es möglich ist, für Radfahrende per Grünem Pfeil erlauben.
Wir wollen Velorouten eine Vorfahrtsberechtigung gegenüber anderen Straßen
einräumen können. Eine Möglichkeit dies zu erreichen, wäre eine rechtliche
Einstufung von Velorouten als Landesstraßen. Da dies eine Entscheidung des Landes
ist, werden wir uns für entsprechende Maßnahmen des Landes einsetzen.
Ein weiteres Problem, das sowohl bei Radfahrenden selbst, aber auch bei anderen
Verkehrsteilnehmenden für Ärger sorgt, ist das Fahren auf der falschen
Straßenseite. Oft ist das Fahren auf der falschen Seite kürzer oder dauert
weniger lang. Wir werden mit Hilfe einer Bürger*innenbeteiligung Stellen
identifizieren, an denen häufig auf der falschen Seite gefahren wird und
entsprechende Lösungen ausarbeiten, wie das Fahren auf der richtigen Seite
attraktiver gemacht werden kann. Insbesondere die Ortsbeiräte sollen hierbei mit
eingebunden sein.
In Kiel gibt es bereits zahlreiche Fahrradstraßen (gekennzeichnet durch das
Verkehrszeichen 244.1). Wir unterstützen aktiv weitere Ausweisungen dieser
Fahrradstraßen in von Fahrrädern stark befahrenen Straßen. Derzeit dürfen in
fast allen Fahrradstraßen auch weiterhin Pkw fahren. Wir möchten prüfen, welche
Fahrradstraßen exklusiv für Radverkehr freigegeben werden können - von
Anwohnenden, Menschen mit Sondergenehmigungen, Lieferverkehr und
Einsatzfahrzeugen abgesehen. Wir fordern ein Überholverbot durch Pkw auf
Fahrradstraßen. Zusätzlich sollten Durchfahrtsverbote für Pkw an ausgewählten
Stellen dafür sorgen, dass Fahrradstraßen keine Alternativrouten für
Hauptverkehrsstraßen sind. Mit versenkbaren Pollern ließe sich das realisieren,
ohne die Bedürfnisse von Rettungsdiensten und Entsorgung zu vernachlässigen.
Eine weitere Möglichkeit, den Radverkehr sicherer und attraktiver zu machen, ist
die Einführung von Fahrradzonen (Verkehrszeichen 244.3). Fahrradzonen können
dort eingeführt werden, wo eine hohe Fahrradverkehrsdichte zu erwarten ist und
eine untergeordnete Wichtigkeit für den Kfz-Verkehr besteht. Um die Sicherheit
im Radverkehr zu erhöhen, muss Parken in der zweiten Reihe stärker von den
Ordnungsbehörden kontrolliert werden (siehe auch Kapitel Sicherheit im
Straßenverkehr erhöhen).
vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 1 StrWG-SH.
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