Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung zum Kommunalwahlprogramm |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Kommunalwahlprogramm (vollständige Übernahmen und vollständige modifizierte Übernahmen) |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 26.06.2022) |
Status: | Übernahme |
Eingereicht: | 27.06.2022, 12:22 |
KWP136: Haushalt wirkungsorientiert aufstellen
Text
Essentiell für einen nachvollziehbaren Haushalt ist die Messbarkeit der Wirkung
von Maßnahmen. Damit klar wird, welches Geld zu welchen Verbesserungen geführt
hat. Der sogenannte wirkungsorientierte Haushalt muss umgesetzt werden. Dazu
müssen Kennzahlen und Messinstrumente eingeführt werden, um den Haushalt wirksam
zu steuern.
Wir fordern daher einen sozial-ökologischen Kriterienkatalog, der jede Ausgabe
und Maßnahme auf Gender- und Klimagerechtigkeit sowie auf die anderen 17 Ziele
für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs) hin überprüft.
Kostenintensive und wirkungslose Maßnahmen werden dadurch verhindert und die
Gelder können zukunftsorientiert eingesetzt werden.
Maßnahmen, die in guter Absicht eingeführt wurden, jedoch geringe Wirkung
zeigen, müssen auch gestrichen werden dürfen, damit Maßnahmen nicht unter allen
Umständen als Erfolg dargestellt und verteidigt werden “müssen”. Dafür brauchen
wir eine offene und ehrliche Fehlerkultur.
Wirkungsorientierung heißt für uns auch, dass alle Förderungen auf ihre Wirkung
hin untersucht werden und gegebenenfalls nicht verlängert werden. Nachhaltige
Finanzpolitik heißt für uns auch, dass jedes Projekt, jede Institution die
gleichen Chancen auf Förderung haben, und es keine Gießkannen-Geldverteilung
nach dem Motto “Das haben wir schon immer so gemacht” gibt. Jeder und jede
Fördermittelempfänger*in muss sich einer Evaluation nach Wirkung stellen. Um
Planungssicherheit zu schaffen, haben wir die Förderrichtlinie so überarbeitet,
dass nun 5-jährige Förderungen möglich sind. Diesen Zeitraum möchten wir
Fördermittelempfänger*innen in der Regel zugestehen.
Die Wirkung von bereits finanzierten Maßnahmen muss nicht nur während der
Planungsphase beurteilt, sondern auch während des Prozesses ständig überprüft
werden. Das heißt konkret, dass beschlossene Maßnahmen im Laufe des Prozesses
auch abgebrochen werden können, wenn sich abzeichnet, dass die Wirkung nicht
mehr erzielt wird oder Kosten explodieren.
Diese Wirkungsorientierung wünschen wir uns schon bei Beschlussvorlagen, wie es
in Flensburg bereits der Fall ist. Jede Beschlussvorlage soll so aufgebaut sein,
dass neben dem Antrag und der Begründung (bisher), die Zielsetzung und
Messbarkeit sowie die wahrscheinlich eingesetzten Ressourcen (Geld, Personal)
und wo sie herkommen dargelegt werden müssen. So müssen sich alle Ausschüsse
auch mit der Finanzierbarkeit auseinandersetzen. Zudem fordern wir, dass auch in
Ausschüssen außerhalb des Finanzausschusses viertel- oder halbjährlich ein
Bericht des Finanzdezernenten auf der Tagesordnung steht.
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