Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung zum Kommunalwahlprogramm |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Kommunalwahlprogramm (vollständige Übernahmen und vollständige modifizierte Übernahmen) |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand und Susanne Petersen |
Status: | Übernahme |
Eingereicht: | 24.09.2022, 11:54 |
Antragshistorie: | Version 1 |
KWP30NEU: Gute Arbeit in der Verwaltung
Text
Die Stadtverwaltung mit ihren Eigenbetriebe und ihren Gesellschaften ist eine
der größten Arbeitgeber*innen in Schleswig-Holstein. Sie hält mit ihrem
täglichen Einsatz das städtische Leben am Laufen. Damit dies auch so bleibt,
braucht die Stadt genügend motivierte Mitarbeiter*innen. Um für diese attraktiv
zu sein, muss die Stadt ihrer Vorbildfunktion als gute Arbeitgeberin gerecht
werden. Der Fachkräftemangel macht schließlich auch vor der öffentlichen
Verwaltung nicht halt.
Ein Schritt ist die Abschaffung sachgrundloser Befristung. Einerseits wissen die
Beschäftigten so, auf welcher Grundlage sie befristet wurden und andererseits
besteht nur bei einer Befristung mit Sachgrund ein Anspruch auf Entfristung,
wenn der Sachgrund wegfällt.
Ein Schritt ist die Abschaffung sachgrundloser Befristung. Eine sachgrundlose
Befristung verkleinert den Bewerber*innenkreis unnötig. Die Möglichkeiten der
Probezeit sind völlig ausreichend, um prüfen zu können, ob man innerhalb des
Arbeitsverhältnisses zueinander passt.
Leiharbeitnehmer*innen gehören zu den am stärksten benachteiligten Menschen am
Arbeitsmarkt. Sie sind häufig schlechter bezahlt, müssen örtlich sehr flexibel
sein und werden mit Ablauf ihrer Beschäftigung beim Einsatzbetrieb oft vom
Zeitarbeitsunternehmen entlassen. Um gerechtere Voraussetzungen für diese
Menschen zu schaffen, sollen sie im ersten Schritt Anspruch auf gleiche
Bezahlung vom ersten Tag an erhalten. Dies kann beispielsweise durch eine
Flexibilitätszulage geschehen.
Bei der Personalbemessung muss stärker darauf geachtet werden, dass
Mitarbeiter*innen nicht überlastet werden und Aufgaben dennoch in angemessener
Zeit erledigt werden können. Bewilligte Stellen müssen besetzt werden und wo
nötig, neue Stellen geschaffen werden. Zudem können temporäre Spitzen durch
andereAbteilungen aufgefangen werden. So sind auch Amtsgänge für die
Bürger*innen zeitnäher möglich und die Bearbeitungszeiten sinken.
Die Mitarbeitenden wissen am besten, was an den Arbeitsbedingungen verbessert
werden kann. Aber auch über Risiken und Probleme in den Arbeitsabläufen wissen
sie am besten Bescheid. Deshalb soll in allen Aufsichts- und Verwaltungsräten
städtischer Betriebe Mitbestimmung durch Personalvertretungen eingeführt werden.
Auch für Betriebe, die zu klein sind für Aufsichts- oder Verwaltungsräte, soll
eine Lösung gefunden werden, wie etwa die Zusammenfassung ähnlicher Betriebe in
einer Holding.
Wir setzen uns für mehr Diversität und interkulturelle Kompetenz in der
Stadtverwaltung ein. Dies ist einerseits im eigenen Nutzen der Verwaltung,
andererseits kann das Vertrauen in die Stadtverwaltung gesteigert werden, wenn
die eigene gesellschaftliche Gruppe unter deren Mitarbeitenden erkennbar
vertreten ist. Wir werden uns für die Geschlechterparität in den Eigenbetrieben
einsetzen.
Wir möchten den Mitarbeiter*innen gute und spannende Fort- und
Weiterbildungsmöglichkeiten bieten, besonders im Bereich Umwelt und Klima,
Digitalisierung sowie interkulturelle Kompetenz bzw. allgemein
diskriminierungsensible Kompetenz (siehe Kapitel Umweltbildung fördern).
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