Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung zum Kommunalwahlprogramm |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Kommunalwahlprogramm (vollständige Übernahmen und vollständige modifizierte Übernahmen) |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand und GJ Kiel |
Status: | Übernahme |
Eingereicht: | 24.09.2022, 10:26 |
Antragshistorie: | Version 1 |
KWP114NEU: Bauen klimafreundlicher gestalten
Text
Mehr als die Hälfte des Primärenergiebedarfs Deutschlands entfällt auf Wärme.
Gleichzeitig werden dabei nur etwa 16 % erneuerbare Energien genutzt.
Erfolgreicher Klimaschutz setzt daher das Gelingen der Wärmewende voraus. Weil
Wladimir Putin seit dem russischen Angriff auf die Ukraine Gas als Waffe
einsetzt, droht akut eine Gasnotlage. Deshalb muss die Wärmewende ein
vorrangiges Politikziel jeder demokratischen Partei unseres Landes sein. Hierzu
wollen wir in Kiel unseren Beitrag leisten, der sich an den für 1,5 Grad nötigen
Maßnahmen orientiert.
Heute errichtete Neubauten werden oft noch bis ins nächste Jahrhundert genutzt.
Klimaneutralität bis 2035, 2040 oder auch 2045 setzt damit voraus, dass gerade
die Gebäude, die heute errichtet werden, von Beginn an klimaneutral sind. Dies
kann erfolgen, indem sie komplett mit regenerativen Energien versorgt werden,
oder indem sie als Passiv- oder, besser, Plus-Energie-Häuser gebaut werden. In
die Abwägung zwischen diesen Möglichkeiten muss auch die „graue Energie“
einfließen, die für den Bau der Häuser aufgewendet wird und die heute oft in der
gleichen Größenordnung liegt wie die „rote Energie“, die während der gesamten
Lebensdauer des Hauses für Wärme aufgewendet wird.
Daher werden wir uns für Leitlinien der Stadt Kiel zum zukunftsgerechten Bauen
einsetzen, die u. a. folgende Aspekte einbeziehen:
Energiebedarf der Häuser für Beheizung und Warmwasserbereitung;
Art der Bereitstellung benötigter Energie (Fernwärme, Solarthermie, kalte
Nahwärme mit Wärmepumpen etc.);
Eignung für die aktive (Solarthermie, Photovoltaik, auch an den Fassaden)
oder passive Nutzung von Solarenergie (Ausrichtung, Dachneigung, Fenster
u. a.);
verwendete Baustoffe und daraus resultierende CO2-Emissionen beim Bau des
Hauses (z. B. Ersatz von Beton durch nachwachsende Rohstoffe wie etwa
Holz);
recyclinggerechtes Bauen, das die weitestgehende Trennbarkeit und
Wiederverwertbarkeit der verwendeten Baustoffe am Ende der Lebensdauer der
Häuser ermöglicht;
Klimafolgenanpassung (Dach- & Fassadenbegrünung, reflektierende Farben der
Außenhülle etc.);
Einbettung in ein Quartierskonzept mit Car-Sharing,
Ladesäuleninfrastruktur, quartiersgebundenen Wärmespeichern und einer
effizienten Nutzung von Fläche (siehe Kapitel Kiel in neuen Strukturen
denken: inklusive Quartiersentwicklung).
Berücksichtigung des Mikroklimas
Die Leitlinien sind so abzufassen, dass Neubauten ausschließlich klimaneutral
errichtet werden. Neben Wohngebäuden sollen sie auch, ggf. in modifizierter
Form, gewerbliche Liegenschaften umfassen. Sie werden Grundlage aller Planungen
und Verträge, die im städtischen Einflussbereich liegen (Bebauungspläne,
Grundstückskaufverträge, Erbpachtverträge etc.). Wir müssen Lehren für
zukünftige Neubaugebiete (wie das MFG-5-Gelände) aus den veralteten
Bebauungsplänen des Neubaugebiets im Kieler Süden ziehen.
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